Beschließender Ausschuss

Personen/Zusammensetzung

Prof. Martin Kluge

FB 2, Prüfungsamt Elektrotechnik

Prüfungsausschussvors. ET

Raum: B2.1.23 Tel.: 0209/9596-817

Funktion/Aufgaben

Aufgaben

  1. Der beschließende Ausschuss des Master-Studiengangs Energiesystemtechnik ist ein gemeinsamer Ausschuss der Fachbereiche Elektrotechnik, Maschinenbau sowie Versorgung und Entsorgung. Er ist für die Organisation und Durchführung dieses Studiengangs verantwortlich.
     
  2. Dem beschließenden Ausschuss obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Master-Studiengangs Energiesystemtechnik, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin/des Dekans eines der Fachbereiche Elektrotechnik, Maschinenbau sowie Versorgung und Entsorgung bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Prüfungsordnung und die sonstigen Ordnungen zum Studiengang zuständig. Er nimmt die Berichte der Studiengangssprecherin/des Studiengangssprechers entgegen und kann über die Angelegenheiten des Studiengangs Auskunft verlangen.
     
  3. Die Dekaninnen/Dekane der drei Fachbereiche können Teile ihrer Zuständigkeiten auf die Studiengangssprecherin/den Studiengangssprecher des beschließenden Ausschusses übertragen, sofern der beschließende Ausschuss einer solchen Übertragung zustimmt.

 

Zusammensetzung und Teilnahmerechte

  1. Mitglieder des beschließenden Ausschusses sind:
    1. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren des Fachbereichs Elektrotechnik,
    2. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren des Fachbereichs Maschinenbau,
    3. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren des Fachbereichs Versorgung und Entsorgung,
    4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den unter Nr. 1-3 genannten Fachbereichen.
    5. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der Studierenden aus den unter Nr. 1-3 genannten Fachbereichen.
       
  2. Nichtstimmberechtigte Mitglieder des beschließenden Ausschusses sind
    1. die Dekaninnen und Dekane und die Prodekaninnen und Prodekane der Fachbereiche Elektrotechnik, Maschinenbau sowie Versorgung und Entsorgung.
    2. die Vertreterinnen und Vertreter von weiteren Institutionen, die sich am Studiengang mit Lehrveranstaltungen beteiligen.
       
  3. Die Mitglieder des beschließenden Ausschusses nach Abs. 1 Nr. 1-3 werden von der jeweiligen Gruppe der Professorinnen und Professoren der entsprechenden Fachbereichsräte aus deren Mitte gewählt. Die Mitglieder nach Abs. 1 Nr. 4 und 5 werden jeweils von den Gruppen der Fachbereichsräte aus deren Mitte gewählt. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die Amtszeit der übrigen Mitglieder beträgt zwei Jahre.
     
  4. Vor der Beschlussfassung des beschließenden Ausschusses bei der Behandlung von Fragen eines Faches, das im beschließenden Ausschuss nicht durch eine Professorin oder einen Professor vertreten wird, ist mindestens einer Professorin oder einem Professor dieses Faches Gelegenheit zu geben, an den Beratungen teilzunehmen. Entsprechendes gilt für Lehrkräfte für besondere Aufgaben, soweit ein Fach nicht durch eine Professorin oder einen Professor vertreten ist.
     
  5. Bei der Beratung über Berufungsvorschläge für den Studiengang sind alle Mitglieder der Gruppe der Professorinnen und Professoren, die Mitglieder der drei Fachbereiche sind, teilnahmeberechtigt.