Darum geht's im 4. Semester

Das 4. Semester widmet sich ganz der Masterarbeit und dem sich darauf aufbauenden Kolloquium.

Die Masterarbeit soll zu Beginn des 4. Semesters begonnen werden und einschließlich des Kolloquiums gegen Ende des Semesters abgeschlossen sein. Die Masterarbeit wird mit 24 Leistungspunkten (entsprechend 720 Arbeitsstunden) und das Kolloquium mit 6 Leistungspunkten (entsprechend 180 Arbeitsstunden) bewertet.

Ihre Anmeldung zur Masterarbeit kann erst erfolgen, wenn Sie aus den anderen Modulen des Studiengangs bereits 80 Leistungspunkte erworben haben.


Masterarbeit

Die Masterarbeit ist die Krönung Ihres Studiums. Im Rahmen dieser Arbeit sollen Sie zeigen, dass Sie die erlernten Inhalte auf ein anwendungsorientiertes oder anwendungsnahes Thema selbständig anwenden können. Vorzugsweise stammen diese Themen aus F&E-Projekten, die es am EnergieInstitut in großer Zahl gibt. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Master-Arbeit Experimente in einem der Labors der Westfälischen Hochschule durchführen, schreibt die Masterprüfungsordnung zwingend vor, dass Sie einen Nachweis erbringen, an einer entsprechenden Sicherheitsbelehrung teilgenommen zu haben. Dieser Nachweis soll nicht älter als 12 Monate sein.

Bezüglich der Themenwahl setzen Sie sich mit einem Professor oder einem Dozenten Ihrer Wahl in Verbindung.

Das Kolloquium

Das Kolloquium ergänzt die Masterarbeit und wird selbständig bewertet. Es dient der Feststellung, ob Sie befähigt sind, die Ergebnisse der Masterarbeit, ihre fachlichen und methodischen Grundlagen, ihre modulübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen,  selbständig zu begründen und ihre wissenschaftliche Bedeutung einzuschätzen.