Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen ist bemüht, ihre Website www.w-hs.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Westfälischen Hochschule, die unter dem Einstiegslink www.w-hs.de und über deren mobile Anwendung aufrufbar ist.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Unsere Webseite wurde via BITV-Test unabhängig durch Dritte von Academic Hero nach WCAG 2.0/2.1 geprüft. Um den vollständigen Test zur Grundlage dieser Erklärung einzusehen, sprechen Sie uns bitte an (s. Kontaktangaben). Die Erklärung wurde zuletzt am 19. Mai 2021 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0/2.1 teilweise vereinbar. Die entsprechenden Grundlagen finden sich insbesondere in den §§ 3 Abs.1-4 und 4 BGG sowie in dem § 12d BGG.

Begründung

Im Dezember 2020 wurden die Startseite und Menüführung neu bzw. nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit gestaltet. Jedoch verfügt der Webauftritt der Westfälischen Hochschule über mehrere tausend Webseiten. Der Großteil der Seiten wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht. Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben, welche die Konformität für einzelne Seiten nachweist. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen könnten derzeit jedoch Einzelfälle – ohne grundsätzliche Anerkennung einer damit verbundenen Rechtspflicht seitens der Westfälischen Hochschule – vorliegen, welche den Webauftritt der Westfälischen Hochschule zurzeit noch nicht vollständig barrierefrei ausgestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Es kann sein, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind.
  • Außerdem kann keine Barrierefreiheit garantiert werden für eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken.
  • Es kann vorkommen, dass Informationen nur als Grafiken und noch nicht alternativ als beschreibender Text vorliegen.
  • Es ist trotz erneuerter Menüführung nicht auszuschließen, dass Teile der Navigation nicht barrierefrei wahrzunehmen oder zu bedienen sind.
  • Es ist möglich, dass Fotos nicht mit einem alternativen Text (ALT-Attribut) versehen sind.
  • Für Links und verlinkte PDF-Dokumente kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.

Wir arbeiten daran, diese Barrieren zu vermindern und zu beheben.

Feedback und Kontaktangaben

Die Westfälische Hochschule arbeitet stets daran, potenzielle und noch bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls

  • Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen
  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht konform mit WCAG konform sind,
  • oder Inhalte, die unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten,
  • oder andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben,

wenden Sie sich an:

Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
45877 Gelsenkirchen

Tel. 0209 95 96-855/-8375
Fax 0209 95 96-500
digital-barrierefrei(at)w-hs.de

Die über diese E-Mail-Adresse erreichbare Zentrale Hochschulkommunikation ist in diesem Fall Ihr erster Ansprechpartner und leitet Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier: www.w-hs.de/service/impressum/datenschutzerklaerung/

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW zugeordnet.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Sollten Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefonnummer: 0211 855-3451.