Erfindungen und Patente

Patentstrategie der Westfälischen Hochschule

Seit der Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes im Jahre 2002 sind angestellte Erfinderinnen und Erfinder an Hochschulen so genannte Arbeitnehmererfinder. Erfindungen, die von Hochschulangehörigen im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Hochschule gemacht werden, müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden. Die Hochschule kann als Dienstherr die Erfindung in Anspruch nehmen. Nach einer Inanspruchnahme erfolgt eine Patentanmeldung. Bei einer Verwertung wird die Erfinderin/der Erfinder/die Erfindergemeinschaft an den Erlösen zu 30% beteiligt.

Die Hochschulen aus Nordrhein-Westfalen sind alleinige Gesellschafter der Patentvermarktungsgesellschaft PROvendis GmbH. Zu ihren Leistungen gehört die Bewertung, die Koordination der Patentierung und die Vermarktung von Erfindungen aus diesen Hochschulen.

Vorgehen bei einer Erfindung

  1. Beratung und Vorrecherche beim Patentscout Gertrud Hötten.
  2. Abgabe der Erfindungsmeldung in der Abteilung Forschung und Transfer.
  3. Weiterleitung an die PROvendis GmbH durch die Abteilung Forschung und Transfer.
  4. Prüfung der Erfindung auf Patentfähigkeit und Vermarktungspotenzial durch die PROvendis GmbH.
  5. Inanspruchnahme oder Freigabe durch die Hochschule.

Das Formular zur Erfindungsmeldung sowie eine Übersicht über Abläufe und Zuständigkeiten bei Erfindungen finden Sie im Intranet unter "Forschung und Kooperation / Erfindungen und Patente / Dokumente".

Förderhinweis

Das Verbundprojekt "Neuausrichtung der Patent- und Ergebnisverwertung der Hochschulen des NRW Patenverbundes" wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert durch das

Land Nordrhein-Westfalen,
Zuwendungsgeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie,

und die

Bundesrepublik Deutschland,
Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Prof. Dr. Michael Brodmann