Patentstrategie der Westfälischen Hochschule

Präambel

Die Patentstrategie der Westfälischen Hochschule dient der Unterstützung der Aufgaben in Forschung, Lehre und Technologietransfer. Ein übergeordnetes Ziel aller Aktivitäten der Westfälischen Hochschule ist es, zu Lösungsansätzen aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen beizutragen, indem neue Kenntnisse, Methoden und Technologien entwickelt, verbreitet und zur Umsetzung in der Praxis gebracht werden. Solche Impulse für Innovationen in die Wirtschaft führen zu neuen Produkten oder Verfahren und sind Basis für zukunftsfähige Arbeitsplätze. Wichtige Instrumente des Technologie- und Wissenstransfers sind – neben der grundsätzlich notwendigen öffentlichen Projektförderung von Forschung und Entwicklung an Hochschulen - sowohl die Unterstützung von Forschungskooperationen und -aufträgen mit Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft, als auch die Förderung von Ausgründungen. Patente und Lizenzen spielen in diesen Prozessen eine wichtige Rolle; die reine wirtschaftliche Verwertbarkeit ist für die Hochschule allerdings immer nur ein Aspekt unter mehreren.


Ziele der Westfälischen Hochschule

In angemeldeten und erteilten Patenten manifestieren sich – ähnlich wie in wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vorträgen – in der Hochschule erarbeitete Forschungsergebnisse. Sie erhöhen die Reputation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und wirken damit positiv auf das Ansehen der Hochschule.
Deshalb strebt die Westfälische Hochschule an:

  • das Bewusstsein für den Schutz geistiger Eigentumsrechte zu stärken,
  • den Schutz innovativer Ideen aus der Forschung zu verbessern,
  • Innovationen als Ergebnisse aktueller Forschung zu fördern,
  • die Wissenschaftler der Westfälischen Hochschule durch die Ausgestaltung eines Patentwesens verstärkt in ihrer aktuellen Forschung zu unterstützen und damit neue Forschungsanstrengungen zu initiieren.

Darüber hinaus ist ein weiteres Ziel der Hochschule, erfolgversprechende Patentanmeldungen zu vermarkten und damit Einnahmen für Erfinder und Hochschule zu generieren.


Patentwesen

An der Westfälischen Hochschule ist ein ausdifferenziertes Patentwesen etabliert. Es berücksichtigt Vorgaben aus dem Arbeitnehmererfindungsgesetz und regelt folgende Prozesse:

  • Erfindungsmeldung
  • Bewertung einer Erfindung
  • Entscheidung über Inanspruchnahme bzw. Freigabe
  • Patentanmeldung
  • Patentverwertung
  • Patentaufgabe

Zur Umsetzung stehen der zentrale Patentfonds, ein Beratungsangebot und ein Vertragsmanagement bereit.


Maßnahmen

Folgende Maßnahmen sollen an der Westfälischen Hochschule die Umsetzung der Patentstrategie unterstützen:

  • Ein Patentfonds, aus dem die laufenden Kosten der Patentverfahren zu finanzieren sind.
  • Die Beschäftigung eines Patentscouts, dessen Aufgabe es ist, patentwürdige Entwicklungen und Ideen zu identifizieren und die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Verlauf des Patentverfahrens zu beraten und zu unterstützen.
  • Bereitstellung abgestimmter Dokumente (z.B. Kooperationsmusterverträge), die im Patentverfahren und in Verhandlungen mit Miterfindern außerhalb der Hochschule die Abstimmungsprozesse strukturieren und vereinfachen.
  • Die Begleitung des Patentverfahrens und der Patentverwertung durch den Technologietransfer der Westfälischen Hochschule.
  • Die Unterstützung bei der Ausgründung von Firmen, deren Geschäftsidee auf entsprechenden Patenten der Westfälischen Hochschule basiert.
  • Die Hochschule achtet bei Neuberufungen auch auf Kompetenzen in der Forschung, so dass eine spätere Aktivität in Forschung, Entwicklung und Transfer zu erwarten ist.


Zuständigkeit

Entscheidungen über Verfahrens- und Finanzierungsfragen sowie Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung werden vom Präsidium der Westfälischen Hochschule getroffen.

Die operativen Prozesse zur Umsetzung des Patentwesens sind dem Verantwortungsbereich des Vizepräsidenten Forschung und Entwicklung zugeordnet.

Die Patentierungsprozesse sowie die Verwertung können in Zusammenarbeit mit einer Patentverwertungsagentur stattfinden.


Umgang mit Kooperationspartnern

In Kooperationen achtet die Westfälische Hochschule die Rechte ihrer Partner und erwartet von diesen, dass die Rechte und Pflichten der Hochschule respektiert werden.

In Forschungskooperationen sollen im fairen Umgang miteinander Forschung und Verwertung verbunden werden. Die Hochschule stellt ein validiertes Vertragswesen zur Regelung der Rahmenbedingungen in Kooperationen zur Verfügung.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Prof. Dr. Michael Brodmann