Funktion/Aufgaben

  1. Die Studiengangssprecherin/der Studiengangssprecher leitet den Studiengang und vertritt ihn. Sie/Er er-stellt im Benehmen mit dem beschließenden Ausschuss den Entwicklungsplan des Studiengangs als Beitrag zum Hochschulentwicklungsplan und ist insbesondere verantwortlich für die Vollständigkeit des Lehrangebotes und die Einhaltung der Lehrverpflichtungen sowie für die Studien- und Prüfungsor-ganisation; sie/er gibt die hierfür erforderlichen Weisungen, soweit hierfür nicht die Dekaninnen und Dekane der drei Fachbereiche Elektrotechnik, Maschinenbau sowie Versorgung und Entsorgung ver-antwortlich sind. Sie/Er wirkt unbeschadet der Aufsichtsrechte des Rektorats sowie der Rechte und Pflichten der Dekaninnen und Dekane der drei Fachbereiche darauf hin, dass die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger und die Gremien des Studiengangs ihre Aufgaben wahrnehmen und die Mitglieder und Angehörigen des Studiengangs ihre Pflichten erfüllen. Hält sie/er einen Beschluss für rechtswidrig, so führt sie/er eine nochmalige Beratung und Beschlussfassung herbei; das Verlangen nach nochmaliger Beratung und Beschlussfassung hat aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, so unter-richtet die Studiengangssprecherin/der Studiengangssprecher unverzüglich die Dekaninnen und Dekane der drei Fachbereiche. Sie/Er erstellt die Entwürfe der Studien- und Prüfungsordnungen. Sie/Er bereitet die Sitzungen des beschließenden Ausschusses vor und führt dessen Beschlüsse aus. Hinsichtlich der Ausführung von Beschlüssen des beschließenden Ausschusses ist sie/er diesem gegenüber rechen-schaftspflichtig. Der Studiengangssprecherin/Dem Studiengangssprecher können durch Beschluss des Fachbereichrats weitere Aufgaben übertragen werden.

  2. Die Studiengangssprecherin/Der Studiengangssprecher gibt der Vertreterin/dem Vertreter der Gruppe der Studierenden im beschließenden Ausschuss einmal im Semester Gelegenheit zur Information und zur Beratung in Angelegenheiten des Studiums.

  3. Die Studiengangssprecherin/der Studiengangssprecher wird vom beschließenden Ausschuss aus den ihm angehörenden Mitgliedern der Gruppe der Professorinnen und Professoren mit der Mehrheit der Stimmen des Gremiums gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Sie endet, sofern die Studiengangs-sprecherin/der Studiengangssprecher nicht mehr Mitglied des beschließenden Ausschusses ist. Die Wiederwahl ist maximal zweimal hintereinander zulässig.  Näheres regelt die Wahlordnung.