Fachbereichsrat "Wirtschaft und Informationstechnik"

Im  §28 Abs. 1 des Hochschulgesetzes NRW sind die Aufgaben des Fachbereichsrates benannt:

(1) Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig. Er nimmt die Berichte der Dekanin oder des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten des Fachbereichs Auskunft verlangen.

(2) Stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrats sind insgesamt höchstens 15 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppen im Sinne des § 11 Abs. 1 nach Maßgabe der Grundordnung, die auch die Amtszeit bestimmt.

(3) Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind die Dekanin oder der Dekan und die Prodekanin oder der Prodekan, im Fall des § 27 Abs. 6 das Dekanat.

(4) Die Grundordnung regelt den Vorsitz im Fachbereichsrat.

(5) Bei der Beratung über Berufungsvorschläge von Professorinnen und Professoren, sind alle Professorinnen und Professoren innerhalb der Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die Mitglieder des Fachbereichs sind, ohne Stimmrecht teilnahmeberechtigt; Gleiches gilt für alle Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bei der Beratung über sonstige Berufungsvorschläge und über Promotionsordnungen. § 38 Abs. 4 bleibt unberührt.

(6) Für die Entscheidung bestimmter Angelegenheiten, die mehrere Fachbereiche berühren und eine aufeinander abgestimmte Wahrnehmung erfordern, sollen die beteiligten Fachbereichsräte gemeinsame Ausschüsse bilden. Absatz 5 und § 12 Abs. 1 Satz 4 und 5 gelten entsprechend.

(7) § 22 Abs. 3 gilt entsprechend.

 

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaft und Informationstechnik setzt sich aus folgenden Personengruppen zusammen:

Professorinnen und Professoren

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

Studentinnen und Studenten

  • Robin Heuger
  • Christopher Kösters
  • Jefta de Leeuw van Weenen
  • Agnes Widera
Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Dekan des Fachbereichs, Prof. Dr. Peter Nalbach