Prüfungsausschuss

Aufgabe

Der Prüfungsausschuss achtet insgesamt darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Dies beinhaltet u.a. die Festlegung (Bestellung) von Prüfern und Beisitzern, die Entscheidungen über die Zulassung zu Prüfungen oder über die Anerkennung von Rücktrittsgesuchen von Prüfungen, bei Studiengangswechslern die Anerkennung von extern erbrachten Prüfungsleistungen bzw. die Einstufung in ein entsprechendes Studiensemester  sowie die Feststellung des Vorliegens der geforderten Leistungen für den Studienabschluss in dem jeweiligen Studiengang. Er entscheidet bei studentischen Widersprüchen aus dem Bereich der Prüfungsordnung. Er ist nicht zuständig für alles Organisatorische bei Lehrbetrieb (Vorlesung, Praktikum, Raumzuteilung usw.) und Prüfungen.

 

Personelle Besetzung

Der Ausschuss setzt sich aus vier Professoren (plus einem Stellvertreter), einem wiss. Mitarbeiter (plus Stellvertreter*in) und zwei Studierenden (und deren beiden Stellvertretern) zusammen.

  • Prof. Dr. Susanne Frey (Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Kerstin Ettl
  • Prof. Dr. Jürgen Priemer
  • Prof. Dr. Jürgen Schwark
  • Stellvertreter: Prof. Dr. Martin Guddat
  • Dipl.-Kffr. Monika Fischer
  • Stellvertreterin: Pia Piekarek,  M.Sc.
     
  • Robin Heuger; NN; NN; NN (drei studentische Plätze unbesetzt)

 

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Dekan des Fachbereichs, Prof. Dr. Peter Nalbach