Studienverlauf Master Studiengänge (Prüfungsordnungen 2016)

Den gesamten Studienverlauf der Master-Studiengänge entnehmen Sie den jeweiligen Studienverlaufsplänen. Informationen zu den einzelnen Modulen können Sie dem Modulhandbuch entnehmen. 

Auf dieser Seite finden Sie zudem Hinweise zur Durchführung folgender Module:

Master-Seminar

Master-Projekt

Wissenschaftliche Vertiefung

Masterarbeit

Kolloquium
 

Master-Seminar

Fristen

Im Wintersemester: Informatik / Medieninformatik / Wirtschaftsinformatik / Internet-Sicherheit 

Prüfungsanmeldung (QIS) 01.09. – 31.10. 
(Abmeldung möglich bis 15.11.) 

Im Sommersemester: Informatik / Medieninformatik / Internet-Sicherheit

Prüfungsanmeldung (QIS) 01.03. – 15.04. 
(Abmeldung möglich bis 30.04.) 

Prüfungsanmeldung (QIS) 

Für die Master-Seminare sind im elektronischen Prüfungsamt gesonderte An‐ und Abmeldefristen eingerichtet. Sie müssen sich innerhalb der oben angegebenen Frist anmelden. Nach Ende der Abmeldephase ist die Anmeldung verbindlich. Eine Nichtteilnahme an dem Seminar im aktuellen Semester führt dann zur Note 5,0. 

Anmeldung (Moodle) 

Nach Ende der QIS‐Abmeldungsfrist des jeweiligen Semesters werden Sie von uns in einen Moodle‐Kurs eingeschrieben und benachrichtigt. Im Moodle-Kurs müssen Sie dann Angaben zu dem von Ihnen beabsichtigten Vortragsthema machen und können auch einen Wunschtermin für Ihren Vortrag wählen. Diese Anmeldung in Moodle dient zur Planung der Vortragstermine im aktuellen Semester. Über das Nachrichtenforum des Moodle‐Kurses erhalten Sie dann weitere Informationen per Mail an Ihre Studmail‐Adresse. 

Ausgabe der Seminarthemen 

Die Ausgabe eines Seminarthemas kann über jeden Professor oder jede Professorin der Fachgruppe Informatik erfolgen. Ein fester Termin ist hierfür nicht festgelegt. Wenden Sie sich rechtzeitig an die Professorinnen und Professoren, die die Sie interessierende Themenbereiche vertreten und sprechen Sie mit ihnen ein Thema ab. Eine Einführungsveranstaltung für die Seminare ist nicht vorgesehen. 

Vortragstermine und Anwesenheitspflicht 

Die Master-Seminare finden für die Studiengänge Informatik, Medieninformatik und Wirtschaftsinformatik gemeinsam in Gruppen von 4 bis zu 16 Studierenden (je nach Teilnehmendenzahl) statt. Die Anzahl der Seminartermine sowie der Terminplan hängen von der Teilnehmendenzahl und der Gruppengröße ab und werden frühzeitig bekannt gegeben. Pro Termin sollen drei Vorträge gehalten werden, in Ausnahmefällen vier. Für die Teilnehmenden besteht Anwesenheitspflicht für alle Vorträge der Seminargruppe (Ausnahme: nachgewiesene Krankheit). Zudem ist es vorgesehen, dass alle Teilnehmenden zu jedem Vortrag mindestens eine Frage stellen.

Hinweise zur Ausarbeitung und Vortrag

Im Rahmen des Master-Seminars erarbeitet jeder Studierende eine Seminararbeit und hält einen Seminarvortrag. Die Dauer des Vortrags soll zwischen 30 und 35 Minuten betragen. Es schließt sich eine Frage‐ und Diskussionsphase an. Insgesamt stehen jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer 45 Minuten zur Verfügung. Die Zeit zum Auf‐ und Abbau der Präsentationsmedien ist eingeschlossen. Die Folien sind der Betreuerin bzw. dem Betreuer zum Vortrag auszuhändigen und zu diesem Zeitpunkt für alle Teilnehmenden sichtbar in den Moodle‐Kurs (Aktivität Präsentationen und Ausarbeitungen) hochzuladen. Die Seminararbeiten sollen 20 bis 40 Inhaltsseiten enthalten und spätestens 14 Tage nach dem Vortragstermin bei der Betreuerin bzw. dem Betreuer abgegeben werden. Nichteinhalten der Frist führt zur Note 5,0 (Ausnahme: nachgewiesene Krankheit). Die Ausarbeitung ist zu diesem Zeitpunkt auch für alle Teilnehmenden sichtbar in den Moodle‐Kurs (Aktivität Präsentationen und Ausarbeitungen) hochzuladen.

 

 

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Master-Projekt

Alle Masterstudiengänge sehen ein Softwareprojekt vor. 

Fristen

Prüfungsanmeldung (QIS) im Sommersemester: 
    01.03. – 15.04. (Abmeldung möglich bis 30.04.)

Prüfungsanmeldung (QIS) im Wintersemester, sofern nach Studienverlaufsplan vorgesehen: 
    01.09. – 31.10. (Abmeldung möglich bis 15.11.)

Prüfungsanmeldung (QIS)

Für die Master‐Projekte sind im elektronischen Prüfungsamt gesonderte An‐ und Abmeldefristen eingerichtet. Sie müssen sich innerhalb der oben angegebenen Frist anmelden. Nach Ende der Abmeldephase ist die Anmeldung verbindlich. Eine Nichtteilnahme an dem Projekt führt dann zur Note 5,0.

Vergabe der Projektthemen

Die Ausgabe der Projektthemen kann durch jeden Professor oder jede Professorin der Fachgruppe Informatik erfolgen. Sie können auch eigene Themen für die Projekte vorschlagen. In diesem Fall müssen Sie sich rechtzeitig (vor Beginn des Semesters) eine Professorin oder einen Professor suchen, der/die das Thema betreuen möchte. Die Projektthemen werden zu Beginn des Semesters in einem Präsenztermin vorgestellt und verteilt. Der Termin wird Ihnen über die jeweiligen Studiengangsbeauftragten Ihres Studiengangs bekannt gegeben. Manche Master-Studiengänge haben darüber hinaus einen Moodle-Kurs, in dem die Themenvergabe organisiert wird. Hier sollten Sie sich frühzeitig informieren, ob ein derartiger Kurs besteht und sich frühzeitig in den Kurs einschreiben.
Moodle-Kurs: Masterprojekt für Studierende der Informatik

 

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Wissenschaftliche Vertiefung

Teilnahme an einer Wissenschaftlichen Vertiefung

Für die Projekte der Wissenschaftlichen Vertiefung Informatik gelten im QIS die normalen An- und Abmeldefristen zu den Prüfungsperioden. Sprechen Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab, zu welcher Prüfungsperiode Sie sich anmelden.

Ausgabe der Projektthemen

Die Ausgabe der Projektthemen kann durch jede Professorin und jedem Professor der Fachgruppe Informatik erfolgen. Ein fester Termin ist hierfür nicht festgelegt. Wenden Sie sich rechtzeitig an die Professorinnen und Professoren, die Sie interessierende Themenbereiche vertreten und sprechen Sie mit ihnen ein Thema ab. Eine Einführungsveranstaltung ist für die Wissenschaftliche Vertiefung nicht vorgesehen. Sie können auch eigene Themen für die Projekte vorschlagen. In diesem Fall müssen Sie sich eine Professorin oder einen Professor suchen, der das Thema betreuen möchte.

Gruppengröße

Die Bearbeitung des Projektthemas kann in Gruppen, aber auch in Einzelarbeit erfolgen.
 

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Masterarbeit

Die Vergabe eines Themas zur Masterarbeit kann durch jeden Professor oder jede Professorin der Fachgruppe Informatik erfolgen. Die Masterarbeit kann zudem in Kooperation mit einem Unternehmen angefertigt werden. Der Bearbeitungszeitraum beträgt gemäß der Studiengangsprüfungsordnungen maximal 25 Wochen.

Maßgeblich sind die Abschnitte zur Masterarbeit in der auf Sie zutreffenden Studiengangsprüfungsordnung sowie etwaiger Änderungssatzungen.

Anmeldung

Zur Anmeldung der Masterarbeit müssen Sie den nachfolgenden Antrag und die Anlage zu dem Antrag ausgefüllt im Prüfungsamt einreichen:

Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit
Anlage zum Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit

Vorgaben

Zur Vereinheitlichung unserer Abschlussarbeiten verwenden Sie bitte die nachfolgende Vorlage für das Deckblatt und die eidesstattliche Versicherung Ihrer Masterarbeit:

Vorlage Deckblatt und eidesstattliche Versicherung

Zur Formatierung der Masterarbeit gibt es keine allgemeinen Vorgaben. Sofern Ihr Erstprüfer bzw. Ihre Erstprüferin zur Formatierung nichts vorgibt, können Sie diese sinnvoll selber bestimmen.

Abgabe

Die Masterarbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt in gedruckter und digitaler Form (PDF) einzureichen. Sie müssen drei gedruckte und gebundene Exemplare im Prüfungsamt abgeben. Für die digitale Form ist eine PDF-Datei Ihrer Arbeit per Email an das Prüfungsamt zu übermitteln, sowie in Kopie an Erst- und Zweitprüfer bzw. -prüferin.

Die Masterarbeit muss die eidesstattliche Versicherung enthalten. Besitzt Ihre Masterarbeit keinen Sperrvermerk, müssen Sie zusätzlich eine Einverständniserklärung abgeben, in der Sie sich mit der Speicherung Ihrer Arbeit zum Zweck der Plagiatskontrolle einverstanden erklären. Sie können zu diesem Zweck zusätzlich eine anonyme digitale Fassung abgeben.

Vorlage Einverständniserklärung zur Speicherung für eine Plagiatskontrolle

Zusammengefasst müssen Sie Folgendes fristgerecht im Prüfungsamt einreichen:

  • Eidesstattliche Versicherung (in der Regel die 2. Seite der Arbeit)
  • Drei gedruckte und gebundene Exemplare der Arbeit
  • Eine PDF-Datei der Arbeit (per Email an das Prüfungsamt und Prüfer/Prüferinnen)
  • Einverständniserklärung zur Speicherung für eine Plagiatskontrolle (per Email)
  • (Eventuell eine anonyme digitale Fassung zur Plagiatskontrolle)

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit kann auf Antrag einmalig um vier Wochen verlängert werden. Für eine Verlängerung reichen Sie den nachfolgenden Antrag ausgefüllt im Prüfungsamt ein:

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit

 

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Kolloquium zur Masterarbeit

Zur Anmeldung des Kolloquiums muss der nachfolgende Antrag auf Zulassung ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden:

Antrag auf Zulassung zum Kolloquium

Wurden im Masterstudium mehr Wahlpflichtmodule als vorgeschrieben bestanden, wird nur die vorgeschriebene Anzahl für die Berechnung der Gesamtnote der Masterprüfung berücksichtigt (siehe MPO). Die nicht berücksichtigten Module können als Zusatzmodule im Zeugnis ausgewiesen werden. Dazu muss das nachfolgende Dokument zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zum Kolloquium ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden:

Zusatzmodule

 

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