Abschlussprüfung

Woraus besteht die Abschlussprüfung?

Die Abschlussprüfung besteht aus

  • einer (in der Regel schriftlichen) wissenschaftlichen Arbeit (Thesis) von ca. 100.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) Umfang im BA JPR, 150.000 Zeichen im MA KM oder 100.000 Zeichen im MA DQJ (hier wird parallel eine praktische Masterarbeit erstellt) sowie
  • einer mündlichen Prüfung (Kolloquium) von ca. 30 Minuten, in der schwerpunktmäßig die Thesis behandelt wird.

 

Wieviel Zeit habe ich?

  • Bachelorarbeiten (JPR ab 2018): mindestens fünf und maximal zehn Wochen
  • Bachelorarbeiten (JPR vor 2018): mindestens drei und maximal neun Wochen
  • Masterarbeiten (KM): mindestens vier und maximal zwölf Wochen
  • Masterarbeiten (DQJ): mindestens fünf und maximal zwanzig Wochen

 

Wer kann prüfen und betreuen?

Erstprüfende sind gleichzeitig Betreuerin oder Betreuer der Arbeit. Zweitprüfende müssen mindestens über den Abschluss verfügen, der geprüft wird und dürfen in keinem persönlichen Verhältnis zum Prüfling stehen. Prüflinge haben Vorschlagsrecht, PAV legt Prüfende fest. Idealerweise kontaktieren Sie zunächst die Professorin oder den Professor, von der oder dem Sie gerne Ihre Arbeit betreuen lassen möchten. Wenn Sie eine Zusage haben, begleitet der Betreuer/die Betreuerin Sie durch die Themenfindung bis zur Anmeldung.

 

Ab wann kann ich mich zur Abschlussprüfung anmelden?

Für die Bearbeitung ist im BA JPR das sechste Semester vorgesehen, im MA KM das vierte Semester und im MA DQJ das dritte Semester. Die Voraussetzungen zur Anmeldung richten sich nach den Prüfungsordnungen:

  • Im BA JPR müssen alle Module erfolgreich absolviert sein, die bis zum Ende des vierten Fachsemesters vorgesehen sind.
  • Im MA KM müssen alle Module bis einschließlich des dritten Fachsemesters bestanden sein.
  • Im MA DQJ müssen alle Module bis Ende des zweiten Fachsemesters bestanden sein.

Auf Antrag kann die/der Prüfungsausschussvorsitzende Ausnahmen genehmigen. 

 

Wie kann ich mich zur Abschlussarbeit anmelden?

Im Download-Bereich finden Sie die jeweils aktuellen Formulare für den Antrag auf Anmeldung der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit. Bitte füllen Sie diese digital aus. Wie Sie welche Unterschriften in welcher Reihenfolge einholen, finden Sie in einem stets aktualisierten Forumseintrag in Moodle.

 

Wie muss ich die Abschlussarbeit abgeben?

Zwei Print-Exemplare müssen fristgerecht im Prüfungsamt vorgelegt werden (über den JPR-Postkasten Bauteil B), eines für den/die Erstprüfende, eines für die/den Zweitprüfende. Parallel reichen Sie die Arbeit elektronisch (als PDF) im Prüfungsamt ein. 

 

Ab wann kann ich mich zum Kolloquium anmelden?

Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt, wenn die Abschlussarbeit eingereicht wurde und die Voraussetzungen der Prüfungsordnung erfüllt sind. In Absprache mit den Betreuenden kann ein Termin für das Kolloquium aber vorbehaltlich bereits bei Abgabe der Arbeit vereinbart werden. Zwischen Abgabe der Arbeit und Kolloquium sollte ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen liegen. Ohne Zulassung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden kann das Kolloquium nicht durchgeführt werden.

 

Welchen Titel trage ich nach erfolgreichem Abschluss des Studiums?

Nach Bestehen aller Studienelemente, der Thesis und des Kolloquiums (mündliche Abschlussprüfung) wird der Titel Bachelor of Arts (abgekürzt B.A.) bzw. Master of Arts (M.A.) verliehen.