Einstieg ins Studium

Unter welchen Bedingungen kann ich in ein höheres Semester einsteigen?

Dies ist möglich, wenn Sie Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang anerkannt bekommen, und zwar in einem Umfang, der die Einstufung ins zweite Semester erlaubt. Dafür benötigen Sie mindestens 20 Credits aus Modulen mit einschlägigen Inhalten. Insbesondere im Bachelorstudiengang setzen wir voraus, dass Sie Prüfungsleistungen vorweisen können, die Ihre Kompetenz im Umgang mit Grafik- und Layoutprogrammen belegen, so dass Sie das Modul Medienproduktion 1 nicht mehr absolvieren müssen. Zum Download-Bereich

Das Formular zum Antrag auf Studiengangwechsel bei Einstufung in ein höheres Fachsemester finden Sie auf der Website der WH unter folgendem Link.

 

Worauf muss ich bei einem Fachpraktikum achten, damit es anerkannt wird?

Das Fachpraktikum muss zwölf Wochen umfassen, davon sind sechs Wochen vor dem Studium abzuleisten, die sechs weiteren Wochen können bis zum Beginn des 3. Studiensemester abgeleistet werden. Die Dauer des Fachpraktikums kann auf mehrere Teilpraktika aufgeteilt werden.
Ausbildungs- und Berufstätigkeiten im Fachgebiet (Festanstellungen) können bei Vorlage des Zeugnisses anteilig bis zu sechs Wochen angerechnet werden. Über die Anerkennungsfähigkeit der Ausbildung entscheiden der/die Prüfungsausschussvorsitzende oder das Studierendensekretariat.

Freie Mitarbeit ersetzt das Praktikum nicht. Sie müssen die Strukturen und Arbeitsabläufe im Regelbetrieb einer Redaktion, Agentur oder PR-Abteilung kennengelernt haben.

Zweite Voraussetzung: Das Praktikum bzw. die Praktika (das gilt auch für Berufsausbildungen) müssen einschlägig für Inhalte des Studiengangs sein. Sie können bei Arbeitgebern absolviert werden, die mehrere hauptberufliche Mitarbeiter/innen in der Fachabteilung/Redaktion beschäftigen. Möglich sind:

  • journalistische Tätigeiten in Redaktionen von Medienhäusern,
  • PR-Tätigkeiten in einer Agentur oder in der Presse-/PR-Abteilung eines Unternehmens oder einer Behörde,
  • Marketing-Tätigkeiten in einer Agentur oder in der Presse-/PR-Abteilung eines Unternehmens oder einer Behörde.


Als Nachweis des Praktikums bzw. der Berufsausbildung dient jeweils das Zeugnis des Praktikumsgebers/Arbeitgebers.

 

Ist der Studiengang akkreditiert? Welche Vorteile bringt eine Akkreditierung?

Der Bachelorstudiengang Journalismus und Public Relations ist seit dem 22. August 2006 vom Akkreditierungsrat für die Akkreditierung von Studiengängen offiziell akkreditiert. Die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) hat die Akkreditierung durchgeführt. In 2012 und 2018 ist der Studiengang erfolgreich reakkreditiert worden. 

Der Masterstudiengang Kommunikationsmanagement ist 2012 vom Wissenschaftsrat akkreditiert worden, der Masterstudiengang Digitaler Qualitätsjournalismus befindet sich in der Akkreditierung.

Mit der Akkreditierung ist die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards in der Ausbildung sichergestellt.