Ablegen von Prüfungen

Ich habe bereits einen ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland besucht. Welche Prüfungsleistungen können mir angerechnet werden?

Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen gibt es ein Antragsformular beim Prüfungsamt.

Anerkannt wird die Prüfungsleistung einer Lehrveranstaltung, wenn sie zu einem Modul des Studiengangs (BA JPR, MA KM oder MA DQJ) eine erhebliche inhaltliche Nähe aufweist. Ob das der Fall ist, entscheiden der bzw. die Modulbeauftragte und der bzw. die Prüfungsausschussvorsitzende aufgrund des vorgelegten Modulhandbuchs (im PDF-Format einzureichen).

 

In welcher Form müssen schriftliche Arbeiten abgegeben werden?

Das legen die Lehrenden in den Moodle-Kursräumen der jeweiligen Kurse fest. In der Regel sollen die Arbeiten ausgedruckt und geheftet abgegeben werden, allerdings nicht in einer Heftmappe. Zusätzlich wird oft eine digitale Einreichung als PDF verlangt.

 

Kann ich eine endgültig nicht bestandene Prüfung ausgleichen?

Innerhalb eines Moduls kann eine nicht bestandene Prüfung durch bestandene Prüfungen ausgeglichen werden. Da für jede Teilprüfung mindestens 30 % erreicht werden müssen, ist es nicht möglich eine Prüfung einfach zu canceln! Die jeweils gültigen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung definiert.

Ein nicht bestandenes Wahlmodul kann durch ein anderes bestandenes Wahlmodul ersetzt werden.

 

Kann ich meine Noten verbessern?

Nein, die Prüfungsordnung sieht keine Möglichkeiten einer nachträglichen Noten-Verbesserung vor.

 

Unter welchen Umständen kann ich meine Prüfungsakten einsehen?

Klausurunterlagen können auf Antrag bei den jeweiligen Prüfenden eingesehen werden. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Eintragung der Noten zu stellen.

Die Prüfenden legen Zeitpunkt und Ort der Einsichtnahme fest. Dies kann nur im Beisein eines WH-Angehörigen geschehen.

 

Was zählt als Abgabetermin von Seminararbeiten?

Bei postalischer Abgabe der Poststempel, bei elektronischer Abgabe über Moodle die veröffentlichte Frist. Der Tag endet um 23:59 Uhr.

 

Wer ist im Prüfungsausschuss und was entscheidet dieser?

Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Professoren/Professorinnen des Instituts, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sowie zwei Studierenden. Seine Aufgabe besteht darin, auf die Einhaltung der Prüfungsordnung zu achten. Widersprüche und Einsprüche von Studierenden gegen Prüfungsentscheidungen werden an den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende gerichtet.

 

Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

Eine Abmeldung ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich. Dies können Sie im QIS-Portal erledigen.

 

Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?

Sie können jede Prüfung, die sie versäumt oder nicht bestanden haben, zweimal wiederholen. Mehrfache Teilnahme, um dann die beste Note auszuwählen, ist nicht möglich.

 

Wie, wo und wann erfahre ich mein Prüfungsergebnis?

Eine Bewertung wird spätestens sechs Wochen nach dem Prüfungstermin im virtuellen Prüfungsamt eingetragen. Die Noten können über das Campus-Portal abgerufen werden.

 

Wie, wo und wann melde ich mich zu einer Prüfung an?

Anmeldungen zu den Prüfungen erfolgen nicht automatisch. Sie müssen sich über das Campus-Portal für jede einzelne Prüfung selbst anmelden. Die Anmeldung ist etwa fünf bis sechs Wochen vor der Prüfung möglich, die Anmeldezeit wird im Moodle-Forum (Offizielles) bekannt gegeben.