Prüfungsamt Infos
Prüfungsordnungswechsel
Prüfungszeiträume 2023
Prüfungsperiode 1: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 1: |
Prüfungsperiode 2: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 2: |
Prüfungsperiode 3: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 3: |
Prüfungszeiträume 2024
Prüfungsperiode 1: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 1: |
Prüfungsperiode 2: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 2: |
Prüfungsperiode 3: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 3: |
Prüfungsanmeldung und -abmeldung
QIS Portal
Regulär werden alle Prüfungen innerhalb des Anmeldezeitraums über das HIS-QIS Portal angemeldet. Die angemeldeten Prüfungen können bis zum Ablauf der Abmeldefrist (häufig eine Woche vor dem Prüfungstermin) abgemeldet werden.
Zum QIS
Schriftlich
In Ausnahmefällen werden Prüfungen schriftlich angemeldet (während der COVID-Pandemie als Scan per Email). Dazu füllen Sie das Formular zur Anmeldung vollständig aus und reichen es innerhalb des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt Informatik ein.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Wenn Ihnen ein Nachteilsausgleich aufgrund eines ärztlichen Attests zusteht, müssen Sie diesen im Prüfungsamt beantragen. Grundsätzlich sollte der Antrag innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist erfolgen und das ärztliche Attest sollte eine Handlungsempfehlung des Arztes/der Ärztin beinhalten, z. B. 15% mehr Prüfungszeit, ein ruhiges Umfeld, je nach 45 Min. eine Pause von 10 Min. oder ähnliches. Die Diagnose muss dabei nicht offenbart werden.
Rücktritt von einer Prüfung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
Rücktritt vor Beginn der Prüfung
Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt erklärt werden (Formular „Prüfungsrücktritt“).
Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden (Formular „Vordruck Attest“), das spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt vorliegen muss.
Rücktritt nach Beginn der Prüfung
Unmittelbar nach Verlassen der Prüfung muss der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt erklärt werden (Formular „Prüfungsrücktritt“).
Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest erforderlich, dass noch am selben Tag im Prüfungsamt vorliegen muss, bei Prüfungen am späten Nachmittag bis zum Mittag des nächsten Werktages.
Formulare
Ein Scan oder Foto des unterschriebenen Formulars kann an die E-Mail-Adresse pruefungsamt.informatik(at)w-hs.de geschickt werden. Verwenden Sie dazu ausschließlich Ihre studmail-Adresse.
Leistungsanerkennung
Extern erbrachte Leistungen
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule oder Universität studiert und dabei Prüfungsleistungen abgelegt haben, können Sie einen Antrag auf Leistungsanerkennung stellen. Dafür müssen Sie den nachfolgenden Antrag ausfüllen und im Prüfungsamt einreichen:
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
Zeugnisse
Nach Beendigung des Studiums wird Ihnen ein Zeugnis ausgestellt. Darüber hinaus erhalten Sie das Diploma Supplement, in dem die Studieninhalte und die mit dem Abschluss erworbenen Kompetenzen beschrieben sind. Weitere Informationen dazu, entnehmen Sie Ihrer Studiengangsprüfungsordnung. Nachfolgend finden Sie die Muster für die Diploma Supplements.
Diploma Supplements Muster
Bachelor
Diploma Supplement BA Informatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement BA Medieninformatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement BA Wirtschaftsinformatik PO 2016 - Muster
Bachelor Dual
Diploma Supplement BA Dual Informatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement BA Dual Medieninformatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement BA Dual Wirtschaftsinformatik PO 2016 - Muster
Master
Diploma Supplement MA Internet-Sicherheit PO 2016 - Muster
Diploma Supplement MA Informatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement MA Medieninformatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement MA Wirtschaftsinformatik PO 2016 - Muster
Vorlesungsbeginn
Wintersemester 23/24:
10.10.2023