Prüfungsamt Infos

 
 

Prüfungszeiträume 2023

Prüfungsperiode 1:
1) 23.01. - 27.01.2023
2) 20.03. - 24.03.2023

Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 1:
1) 02.01. - 15.01.2023
2) 20.02. - 05.03.2023

Prüfungsperiode 2:
26.06. - 07.07.2023

Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 2:
29.05. - 11.06.2023

Prüfungsperiode 3:
25.09. - 09.10.2023

Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 3:
14.08. - 27.08.2023

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Prüfungsanmeldung und -abmeldung

QIS Portal

Regulär werden alle Prüfungen innerhalb des Anmeldezeitraums über das HIS-QIS Portal angemeldet. Die angemeldeten Prüfungen können bis zum Ablauf der Abmeldefrist (häufig eine Woche vor dem Prüfungstermin) abgemeldet werden. 
Zum QIS

Schriftlich

In Ausnahmefällen werden Prüfungen schriftlich angemeldet (während der COVID-Pandemie als Scan per Email). Dazu füllen Sie das Formular zur Anmeldung vollständig aus und reichen es innerhalb des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt Informatik ein.

Formular zur Anmeldung

Formular zur Abmeldung
 

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Rücktritt von einer Prüfung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit

Rücktritt vor Beginn der Prüfung

Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt erklärt werden (Formular „Prüfungsrücktritt“). 

Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden (Formular „Vordruck Attest“), das spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt vorliegen muss.
 

Rücktritt nach Beginn der Prüfung

Unmittelbar nach Verlassen der Prüfung muss der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt erklärt werden (Formular „Prüfungsrücktritt“). 

Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest erforderlich, dass noch am selben Tag im Prüfungsamt vorliegen muss, bei Prüfungen am späten Nachmittag bis zum Mittag des nächsten Werktages.
 

Formulare
Ein Scan oder Foto des unterschriebenen Formulars kann an die E-Mail-Adresse pruefungsamt.informatik(at)w-hs.de geschickt werden. Verwenden Sie dazu ausschließlich Ihre studmail-Adresse.

Formular Prüfungsrücktritt 

Vordruck Attest

 

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Leistungsanerkennung

Extern erbrachte Leistungen

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule oder Universität studiert und dabei Prüfungsleistungen abgelegt haben, können Sie einen Antrag auf Leistungsanerkennung stellen. Dafür müssen Sie den nachfolgenden Antrag ausfüllen und im Prüfungsamt einreichen:
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anerkennung von Ergänzungsprüfungen in der neuen Prüfungsordnung

Zur Anerkennung von Ergänzungsprüfungen, bzw. zur Notenermittlung der entsprechenden Fächer der neuen Prüfungsordnung, reichen Sie bitte das Formular Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ausgefüllt direkt im Prüfungsamt ein. Diese Anerkennung kann erst erfolgen, wenn der Wechsel in die neue Prüfungsordnung bereits stattgefunden hat. Ohne dieses Anerkennungsverfahren werden die Leistungen nicht übernommen.
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
 

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Zeugnisse

Nach Beendigung des Studiums wird Ihnen ein Zeugnis ausgestellt. Darüber hinaus erhalten Sie das Diploma Supplement, in dem die Studieninhalte und die mit dem Abschluss erworbenen Kompetenzen beschrieben sind. Weitere Informationen dazu, entnehmen Sie Ihrer Studiengangsprüfungsordnung. Nachfolgend finden Sie die Muster für die Diploma Supplements.

Diploma Supplements Muster

Bachelor

Diploma Supplement BA Informatik PO 2016 - Muster

Diploma Supplement BA Medieninformatik PO 2016 - Muster

Diploma Supplement BA Wirtschaftsinformatik PO 2016 - Muster


Bachelor Dual

Diploma Supplement BA Dual Informatik PO 2016 - Muster

Diploma Supplement BA Dual Medieninformatik PO 2016 - Muster

Diploma Supplement BA Dual Wirtschaftsinformatik PO 2016 - Muster


Master

Diploma Supplement MA Internet-Sicherheit PO 2016 - Muster

Diploma Supplement MA Informatik PO 2016 - Muster

Diploma Supplement MA Medieninformatik PO 2016 - Muster

Diploma Supplement MA Wirtschaftsinformatik PO 2016 - Muster

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