Prüfungsamt Infos
Prüfungsordnungswechsel – PO 2016 zu PO 2023
Prüfungszeiträume 2026
Prüfungsperiode 1: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 1: |
Prüfungsperiode 2: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 2: |
Prüfungsperiode 3: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 3: |
Prüfungsanmeldung (Antrag auf Zulassung zur Prüfung)
Reguläre Prüfungsanmeldung
Regulär werden alle Prüfungen innerhalb des Anmeldezeitraums über das Campusportal angemeldet. Bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist (eine Woche vor dem Prüfungstermin) können Sie ohne Angabe von Gründen von der Modulprüfung zurücktreten.
Prüfungsmanagement-System: campus.w-hs.de
Anmeldung von Praxisphase, Abschlussarbeit und Kolloquium
Für Praxisphasen, Bachelor- und Masterarbeiten, sowie dem Kolloquium, gibt es zur Anmeldung eigene Zulassungsanträge, die per Email im Prüfungsamt eingereicht werden müssen. Diese finden Sie, zusammen mit weiteren Infos, auf den Seiten zum Studienverlauf:
Praxisphase
Bachelorarbeit
Kolloquium zur Bachelorarbeit
Masterarbeit
Kolloquium zur Masterarbeit
Schriftliche Prüfungsanmeldung (in Ausnahmefällen)
In Ausnahmefällen werden Prüfungen schriftlich angemeldet. Dazu füllen Sie das Formular zur Anmeldung vollständig aus und reichen es innerhalb des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt Informatik ein.
Rücktritt von einer Prüfung
Bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist (eine Woche vor dem Prüfungstermin) können Sie ohne Angabe von Gründen von Modulprüfungen zurücktreten. Regulär können Sie Ihren Rücktritt über das Prüfungsmanagement-System vornehmen.
Prüfungsmanagement-System: campus.w-hs.de
Bestehen einer Modulprüfung mit der Note 5,0 (Bachelor)
Gemäß §12 Abs. 1 Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge können Sie einmalig in Ihrem Studienverlauf eine absolvierte Prüfung, in der weniger als 50% und mindestens 25% der zu erreichenden Punkte erzielt wurden, auf Antrag als bestanden werten lassen.
Voraussetzungen:
- Sie sind die Prüfung und zwei Wiederholungsversuche angetreten.
- Sie müssen bei einer absolvierten Prüfung weniger als 50% und mindestens 25% der Punkte erreicht haben.
- Es ist kein Täuschungsversuch in dem betroffenen Modul aktenkundig geworden.
- Sie sind zu keinem Prüfungsversuch des Moduls ohne triftige Gründe nicht angetreten.
Vorgehen:
- Füllen Sie das nachstehende Formular aus und reichen dies bei dem Prüfer / der Prüferin ein. (Wenn Sie eine Idee haben, bei welchem Prüfungsversuch Sie mind. 25% erreicht haben, teilen Sie dies der Prüferin/ dem Prüfer ebenfalls mit)
- Der Prüfer / Die Prüferin stellt fest, ob Sie bei einem der drei Prüfungsversuche weniger als 50% und mindestens 25% der Punkte erreicht haben.
- Führen Sie ein Beratungsgespräch mit dem Studienfachberater/ der Studienfachberaterin.
- Reichen Sie das Formular per Email von Ihrer Studmail-Adresse im Prüfungsamt ein.
Antrag auf Ausgleichsmöglichkeit bei einer Modulprüfung gemäß §12 der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung
Leistungsanerkennung
Extern erbrachte Leistungen
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule oder Universität studiert und dabei Prüfungsleistungen abgelegt haben, können Sie einen Antrag auf Leistungsanerkennung stellen. Dafür müssen Sie sich überlegen, welches unserer Module Sie sich anerkennen lassen wollen und den nachfolgenden Antrag entsprechend ausfüllen. Anschließend reichen Sie bitte den Antrag inkl. Modulhandbuch der anderen Hochschule sowie einen Leistungsnachweis über die bereits erbrachten Leistungen bei unseren jeweiligen Modulverantwortlichen (siehe Modulhandbuch) zur Unterschrift ein. Sobald die Unterschriften vorliegen, können Sie den Antrag per Mail an das Prüfungsamt senden.
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen




