Prüfungsamt Infos
Prüfungsordnungswechsel – PO 2016 zu PO 2023
Prüfungszeiträume 2025
Prüfungsperiode 1: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 1: |
Prüfungsperiode 2: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 2: |
Prüfungsperiode 3: | Anmeldezeitraum – Prüfungsperiode 3: |
Prüfungsanmeldung (Antrag auf Zulassung zur Prüfung)
Reguläre Prüfungsanmeldung
Regulär werden alle Prüfungen innerhalb des Anmeldezeitraums über das Campusportal angemeldet. Bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist (häufig eine Woche vor dem Prüfungstermin) können Sie ohne Angabe von Gründen von der Modulprüfung zurücktreten.
Prüfungsmanagement-System: campus.w-hs.de
Anmeldung von Praxisphase, Abschlussarbeit und Kolloquium
Für Praxisphasen, Bachelor- und Masterarbeiten, sowie dem Kolloquium, gibt es zur Anmeldung eigene Zulassungsanträge, die per Email im Prüfungsamt eingereicht werden müssen. Diese finden Sie, zusammen mit weiteren Infos, auf den Seiten zum Studienverlauf:
Praxisphase
Bachelorarbeit
Kolloquium zur Bachelorarbeit
Masterarbeit
Kolloquium zur Masterarbeit
Schriftliche Prüfungsanmeldung (in Ausnahmefällen)
In Ausnahmefällen werden Prüfungen schriftlich angemeldet. Dazu füllen Sie das Formular zur Anmeldung vollständig aus und reichen es innerhalb des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt Informatik ein.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Wenn Ihnen ein Nachteilsausgleich aufgrund eines ärztlichen Attests zusteht, müssen Sie diesen im Prüfungsamt beantragen. Grundsätzlich sollte der Antrag innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist erfolgen und das ärztliche Attest sollte eine Handlungsempfehlung des Arztes/der Ärztin beinhalten, z. B. 15% mehr Prüfungszeit, ein ruhiges Umfeld, je nach 45 Min. eine Pause von 10 Min. oder ähnliches. Die Diagnose muss dabei nicht offenbart werden.
Rücktritt von einer Prüfung
Bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist (häufig eine Woche vor dem Prüfungstermin) können Sie ohne Angabe von Gründen von Modulprüfungen zurücktreten. Regulär können Sie Ihren Rücktritt über das Prüfungsmanagement-System vornehmen.
Prüfungsmanagement-System: campus.w-hs.de
Wenn Sie eine Modulprüfung schriftlich angemeldet haben und innerhalb der Rücktrittsfrist zurücktreten möchten, müssen Sie das Formular Prüfungsrücktritt per Email im Prüfungsamt einreichen.
Krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt
Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt erklärt werden (Formular „Prüfungsrücktritt“). Außerdem muss die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden (Formular „Vordruck Attest“).
Ein Scan oder Foto des unterschriebenen Formulars kann an die Email-Adresse pruefungsamt.informatik(at)w-hs.de geschickt werden. Verwenden Sie dazu ausschließlich Ihre studmail-Adresse.
Formular Prüfungsrücktritt
Vordruck Attest
Frist bei einem Rücktritt vor Beginn der Prüfung:
Das Formular Prüfungsrücktritt und das ärztliche Attest müssen spätestens 3 Tage (genau 72 Stunden ab dem Prüfungstermin) nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt vorliegen.
Frist bei einem Rücktritt nach Beginn der Prüfung:
Das Formular Prüfungsrücktritt muss unmittelbar nach Verlassen der Prüfung per Email im Prüfungsamt eingereicht werden.
Das ärztliche Attest muss noch am selben Tag im Prüfungsamt vorliegen, bei Prüfungen ab 14:00 Uhr muss das Attest bis 12:00 Uhr des nächsten Werktages vorliegen.
Bestehen einer Modulprüfung mit der Note 5,0 (Bachelor)
Gemäß §12 Abs. 1 Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge können Sie einmalig in Ihrem Studienverlauf eine absolvierte Prüfung, in der weniger als 50% und mindestens 25% der zu erreichenden Punkte erzielt wurden, auf Antrag als bestanden werten lassen.
Voraussetzungen:
- Sie sind die Prüfung und zwei Wiederholungsversuche angetreten.
- Sie müssen bei einer absolvierten Prüfung weniger als 50% und mindestens 25% der Punkte erreicht haben.
- Es ist kein Täuschungsversuch in dem betroffenen Modul aktenkundig geworden.
- Sie sind zu keinem Prüfungsversuch des Moduls ohne triftige Gründe nicht angetreten.
Vorgehen:
- Füllen Sie das nachstehende Formular aus und reichen dies bei dem Prüfer / der Prüferin ein. (Wenn Sie eine Idee haben, bei welchem Prüfungsversuch Sie mind. 25% erreicht haben, teilen Sie dies der Prüferin/ dem Prüfer ebenfalls mit)
- Der Prüfer / Die Prüferin stellt fest, ob Sie bei einem der drei Prüfungsversuche weniger als 50% und mindestens 25% der Punkte erreicht haben.
- Führen Sie ein Beratungsgespräch mit dem Studienfachberater/ der Studienfachberaterin.
- Reichen Sie das Formular per Email von Ihrer Studmail-Adresse im Prüfungsamt ein.
Antrag auf Ausgleichsmöglichkeit bei einer Modulprüfung gemäß §12 der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung
Leistungsanerkennung
Extern erbrachte Leistungen
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule oder Universität studiert und dabei Prüfungsleistungen abgelegt haben, können Sie einen Antrag auf Leistungsanerkennung stellen. Dafür müssen Sie den nachfolgenden Antrag ausfüllen und im Prüfungsamt einreichen:
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
Zeugnisse
Nach Beendigung des Studiums wird Ihnen ein Zeugnis ausgestellt. Darüber hinaus erhalten Sie das Diploma Supplement, in dem die Studieninhalte und die mit dem Abschluss erworbenen Kompetenzen beschrieben sind. Weitere Informationen dazu, entnehmen Sie Ihrer Studiengangsprüfungsordnung. Nachfolgend finden Sie die Muster für die Diploma Supplements.
Diploma Supplements Muster
Bachelor
Diploma Supplement BA Informatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement BA Medieninformatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement BA Wirtschaftsinformatik PO 2016 - Muster
Bachelor Dual
Diploma Supplement BA Dual Informatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement BA Dual Medieninformatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement BA Dual Wirtschaftsinformatik PO 2016 - Muster
Master
Diploma Supplement MA Internet-Sicherheit PO 2016 - Muster
Diploma Supplement MA Informatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement MA Medieninformatik PO 2016 - Muster
Diploma Supplement MA Wirtschaftsinformatik PO 2016 - Muster