Zulassungsvoraussetzungen Master

Bitte beachten Sie die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:

  • Passgenauigkeit des abgeschlossenen Erststudiums
  • Nachweis des abgeschlossenen Erststudiums
  • möglicherweise einen Nachweis von Englischkenntnissen
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Eine Bewerbung an der Westfälischen Hochschule ist bereits vor Abschluss des Erststudiums möglich.

In diesem Fall sind neben der Passgenauigkeit des Erststudiums folgende Bedingungen zu erfüllen:

  1. Bei der Bewerbung dürfen Ihnen höchstens Leistungen aus den letzten beiden Semestern in Höhe von 30 Credits fehlen.
  2. Bei der Einschreibung müssen Sie per Unterschrift erklären, dass die Abschlussarbeit mit der zuständigen Professorin oder dem zuständigen Professor abgesprochen und beim Prüfungsamt angemeldet ist.
  3. Sollten die Punkte 1 und 2 auf Sie zutreffen, müssen die geforderten Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs (z.B. Mindestnote) nachgewiesen werden. Dies kann durch einen vom Prüfungsamt bestätigten Leistungsnachweis (Notenspiegel mit vorläufiger Durchschnittsnote) erfolgen. Lesen Sie dazu die Seite:

    Übersicht zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
     
  4. Nach erfolgter Einschreibung muss der Abschluss des Erststudiums spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachgewiesen werden (Sommersemester: bis 31.08. / Wintersemester: bis 28./29.02.). Erfolgt die Vorlage eines solchen Nachweises nicht, werden Sie unter Anrechnung eines Semesters im Masterstudiengang exmatrikuliert. Ein mögliches späteres Masterstudium beginnen Sie dann im 2. Semester.
Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps