Zulassungsvoraussetzungen Master

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Als Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiums, ist ein Bachelor- bzw. gleichwertiger Studienabschluss, der inhaltlich mit dem gewünschten Masterstudiengang übereinstimmt.

Bedeutet: Der Bachelor muss zum Master passen!

Bei Studiengängen ohne Überschneidungen (Beispiel: Bachelor Maschinenbau - Master Kommunikationsmanagement) ist dies nicht gegeben, da die Studieninhalte nicht passgenau sind. Wenn Sie unsicher sind, ob die Studieninhalte Ihres Bachelors zum gewünschten Masterstudiengang passen, dann erkundigen Sie sich vorab gerne bei der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden.

Zusätzlich müssen die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs nachgewiesen werden, welche in der Prüfungsordnung verankert sind.

Eine Übersicht der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie durch Klick auf den “Reiter”.


Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Studiengang Voraussetzungen
Business Engineering Englischkenntnisse B2-Niveau
Digitale Systeme Keine
Digitaler Qualitätsjournalismus Mindestnote 2,6 + Mindestens 4 Wo. Praktika - nicht älter als 4 Jahre
Elektrotechnik Keine
Energiesystemtechnik Englischkenntnisse
Informatik Mindestnote 2,7 + Englischkenntnisse
Informatik - Intelligente Systeme Keine
Internet-Sicherheit Englischkenntnisse
Kommunikationsmanagement Mindestnote 2,4 + Englischkenntnisse B2-Niveau
Künstliche Intelligenz in der Medizin Keine
Management BOH Keine
Management GE Mindestnote 2,7 + Englischkenntnisse
Maschinenbau BOH Keine
Maschinenbau GE Keine
Medieninformatik Mindestnote 2,7 + Englischkenntnisse
Medizintechnik Keine
Molekulare Biologie Mindestnote: 2,5
Organizational Behavior Mindestnote 2,0 + Englischkenntnisse
Polymerwissenschaften (einschließlich Teilzeit) Mindestnote: 2,7
Systems Engineering (einschließlich Teilzeit / praxis- und berufsintegrierend) Mindestnote: 2,8
Unternehmenslogistik Mindestnote: 2,7
Wirtschaftsinformatik Mindestnote: 2,7
Wirtschaftsingenieurwesen Automotive Mindestnote: 2,8
Wirtschaftsrecht (einschließlich Teilzeit / praxis- und berufsintegrierend) Keine
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Erststudium noch nicht abgeschlossen

Wenn Sie Ihr Erststudium noch nicht abgeschlossen haben, dann ist eine Bewerbung an der Westfälischen Hochschule dennoch möglich. In diesem Fall sind folgende Bedingungen, durch einen Leistungsnachweis, zu erfüllen:

  • Mindestens 150 CP von 180 CP oder 180 CP von 210 CP
  • Ausgewiesene Durchschnittsnote
  • Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Der Nachweis über das abgeschlossene Erststudium muss spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters des Masterstudiums nachgewiesen werden (Sommersemester: bis 31.08. / Wintersemester: bis 28./29.02.). 

Erfolgt die Vorlage eines solchen Nachweises nicht, werden Sie unter Anrechnung eines Semesters im Masterstudiengang exmatrikuliert. Ein mögliches späteres Masterstudium beginnen Sie dann im 2. Semester.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps