Zulassungsvoraussetzungen Master

Trenner

Für die Aufnahme eines Masterstudiums benötigen Sie einen Bachelorabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss), der fachlich zum gewünschten Master passt.

Wichtig: Der Bachelor muss inhaltlich zum Masterstudiengang passen.

Ein Wechsel in fachfremde Studiengänge (z. B. von Bachelor Maschinenbau zu Master Kommunikationsmanagement) ist in der Regel nicht möglich.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Abschluss geeignet ist, wenden Sie sich bitte an den oder die Prüfungsausschussvorsitzende(n) Ihres Wunschstudiengangs.

Zusätzlich müssen die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs erfüllt werden.


Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Studiengang Voraussetzungen
Business Engineering Englischkenntnisse B2-Niveau
Digitaler Qualitätsjournalismus Mindestnote 2,6 + Mindestens 4 Wo. Praktika - nicht älter als 4 Jahre
Elektrotechnik Keine
Energiesystemtechnik Englischkenntnisse
Informatik Mindestnote 2,7 + Englischkenntnisse
Informatik - Intelligente Systeme Keine
Internet-Sicherheit Englischkenntnisse
Kommunikationsmanagement Mindestnote 2,1 + Englischkenntnisse B2-Niveau
Künstliche Intelligenz in der Medizin Keine
Management BOH Keine
Management GE Mindestnote 2,7 + Englischkenntnisse
Maschinenbau BOH Keine
Maschinenbau GE Keine
Medieninformatik Mindestnote 2,7 + Englischkenntnisse
Medizintechnik Keine
Molekulare Biologie Mindestnote: 2,5
Organizational Behavior Mindestnote 2,0 + Englischkenntnisse
Polymerwissenschaften (einschließlich Teilzeit) Mindestnote: 2,7
Systems Engineering (einschließlich Teilzeit / praxis- und berufsintegrierend) Mindestnote: 2,8
Unternehmenslogistik Mindestnote: 2,7
Wirtschaftsinformatik Mindestnote: 2,7
Wirtschaftsingenieurwesen Automotive Mindestnote: 2,8
Wirtschaftsrecht (einschließlich Teilzeit / praxis- und berufsintegrierend) Keine
   
Bewerbung ohne abgeschlossenes Erststudium möglich?

Wenn Sie Ihr Erststudium noch nicht abgeschlossen haben, dann ist eine Bewerbung an der Westfälischen Hochschule dennoch möglich. In diesem Fall sind folgende Bedingungen, durch einen Leistungsnachweis, zu erfüllen:

  • Mindestens 150 CP von 180 CP oder 180 CP von 210 CP
  • Ausgewiesene Durchschnittsnote
  • Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Der Nachweis über das abgeschlossene Erststudium muss spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters des Masterstudiums nachgewiesen werden (Sommersemester: bis 31.08. / Wintersemester: bis 28./29.02.). 

Erfolgt die Vorlage eines solchen Nachweises nicht, werden Sie unter Anrechnung eines Semesters im Masterstudiengang exmatrikuliert. Ein mögliches späteres Masterstudium beginnen Sie dann im 2. Semester.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps