Hochschul- und Studiengangwechsel oder Fortsetzung des Studiums

Sie müssen Studienleistungen an unserer oder einer anderen Hochschule erbracht haben, die mindestens für die Einstufung ins 2. Fachsemester ausreichen. Bei Studiengängen ohne Überschneidungen (bisher Maschinenbau; künftig Journalismus/Public Relations) ist eine Anrechnung nicht möglich, da die Studieninhalte unterschiedlich sind. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre bisherigen Prüfungsleistungen eine Höherstufung im gewünschten Studiengang erlauben, erkundigen Sie sich vorab bei der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden.

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Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihr Abitur oder ein gleichwertiges Abschlusszeugnis im Ausland erworben haben (auch Studienkolleg), erfolgt die Vorprüfung Ihrer Dokumente für das höhere Fachsemester durch Uni-Assist e.V. Näheres Erfahren Sie unter Incomings/Bewerbung und Einschreibung.

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Informationen Einstufung

Die zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) geben keine verbindlichen Aussagen zu Ihrer Einstufung in ein konkretes Fachsemester.

Sie prüfen vor Ihrer Bewerbung nur, ob Ihre Prüfungsleistungen eine Bewerbung im Sinne eines Hochschul- oder Studiengangwechsels rechtfertigen. Eine endgültige Einstufung erfolgt erst nach Ihrer Einschreibung.

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Informationen Studiengänge

Der Studiengang Wirtschaftspsychologie (Bachelor) am Standort Gelsenkirchen ist in höheren Fachsemestern mit einer Zulassungsbeschränkung belegt. Das heißt, dass nur eine festgesetzte Zahl an Studienplätzen zur Verfügung steht. Ob Plätze frei werden, ergibt sich für das jeweilige Sommersemester gegen Anfang April und für das Wintersemester gegen Anfang Oktober.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps