BAföG - Allgemeine Informationen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - staatliche Förderung für Studierende

Förderung nach dem BAföG soll ein Studium unabhängig von der finanziellen Unterstützung durch die Eltern ermöglichen. Das Studium muss dabei im Vordergrund stehen und auch innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden.
Die BAföG-Förderung ist eine Kombination aus Zuschüssen bis zu 934 Euro und einem zinslosen Darlehen, von dem max. 10.010 Euro zurückgezahlt werden müssen.

Alle Informationen wurden zusammengestellt aus den offiziellen Seiten zum BAföG des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Ansprechpartner und Antragsstellung

Informationen und Beratung des Studierendenwerkes zu BAföG und Studienfinanzierung für die Westfälische Hochschule übernimmt das Akademische Förderungswerk (kurz AKAFÖ) mit Hauptsitz in Bochum.
Ansprechpartner und weitere Hinweise sind auf den Seiten des AKAFÖ zu finden.

BAföG - Amt an der Westfälischen Hochschule (WH)

Für Studierende der WH gibt es ein eigenes BAföG-Amt mit Sitz am Campus Gelsenkirchen.
Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter sowie die telefonischen und persönlichen Sprechzeiten sind auf der folgenden Seite zu finden.

Das Wichtigste zum Thema BAföG im Überblick

Voraussetzungen der Förderung

Förderungsfähig ist in der Regel ein erstes (Bachelor-) Vollzeitstudium, welches innerhalb der Regelstudienzeit absolviert wird. Ein Masterstudium ist dann förderungsfähig, wenn es auf das zuvor abgeschlossene Bachelorstudium aufbaut.
Infos: §7 Erstausbildung- weitere Ausbildung

Staatsangehörigkeit

Das BAföG fördert deutsche Studierende sowie Ausländer*innen mit Bleibeperspektive in Deutschland - Personen mit Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz-EU, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis - und gesellschaftlicher Integration.
Infos: §8 Staatsangehörigkeit

Altersgrenze

Zu Beginn eines Bachelorstudiums oder eines Masterstudiums darf das 45. Lebensjahr nicht vollendet sein.
In Ausnahmen können BAföG-Leistungen auch bei Überschreitung der Altersgrenze gezahlt werden. Ausnahmeregelungen können zum Beispiel gelten für Absolvierende des zweiten Bildungsweges, bei Studierenden ohne Hochschulzugangsberechtigung die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation eingeschrieben sind und für Studierende die aus familiären Gründen an der früheren Aufnahme der Ausbildung gehindert waren.
Infos: §10 Alter

Antragstellung

Der Antrag ist von den Studierenden selbst oder den gesetzlichen Vertretern beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.

Die BAföG-Antragsstellung sollte über das neue digitale Portal geschehen, dieses bietet für Studierende gleich mehrere Vorteile:

  • Man wird durch die Antragsformulare gelotst, es werden nur die Fragen gestellt, die auch für die Lebenssituation relevant sind.
  • Die Plausibiltätsprüfung wurde vereinfacht und auf die neuen Formblätter abgestimmt.
  • Im Portal können alle Anlagen zum Bescheid erfasst und zusammen mit dem Antrag an das BAföG-Amt geschickt werden. Natürlich sind auch so Nachreichungen möglich.
  • Im Antragsverfahren können Studierende die E-Mail-Adressen ihrer Eltern/Ehegatten angeben. In der Mail erhalten die Eltern dann ebenfalls die Möglichkeit ihre Unterlagen digital auszufüllen und einzureichen. Wenn dazu der Link aus der Mail genutzt wird, sind die Unterlagen direkt mit dem Antrag des Studierenden oder der Studierenden verbunden.

Zeitpunkt der Antragsstellung

Ein Antrag auf BAföG-Förderung kann erst bei Zusage eines Studienplatzes gestellt werden. Zur Fristeinhaltung um rechtzeitig BAföG zu erhalten reicht zunächst ein formloser BAföG-Antrag. Eine einfache Formulierungshilfe zur formlosen Antragsstellung bietet zum Beispiel das AKAFÖ. Damit der Antrag anschließend bearbeitet werden kann, müssen die vollständig ausgefüllten Antragsformulare vorliegen.

Fristenregelung

Die BAföG-Förderung wird in der Regel für zwei Semester bewilligt. Danach muss rechtzeitig der Folgeantrag auf Ausbildungsförderung beim Amt eingereicht werden. Haben sich Einkommen und Vermögen nicht geändert und liegt das Vermögen unter 15.000 Euro, kann Formblatt 9 verwendet werden. In allen anderen Fällen wird Formblatt 1 benötigt. Außerdem muss das Einkommen der Eltern mit Formblatt 3 und den erforderlichen Nachweisen nachgewiesen werden.
Ein Antrag auf Weiterförderung sollte mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden.

Bedarfssätze für den Lebensunterhalt

BAföG-Leistungen sind nachrangige Unterhaltsleistungen. Zunächst sind Studierende selbst oder die zum Unterhalt verpflichteten Eltern für die Unterstützung im Studium zuständig. Der Gesetzgeber hat für Studierende Beträge - Bedarfssätze - festgelegt, die typischerweise für den Lebensunterhalt benötigt werden.
Die Höhe der BAföG-Leistung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Studierenden sowie deren Eltern oder Ehegatten oder Lebenspartner.
Infos: Bedarfssätze und §13 Bedarf für Studierende  

Elternunabhängige Förderung

In Ausnahmefällen können BAföG-Leistungen auch unabhängig vom Elterneinkommen gezahlt werden. Es gibt Fälle, in denen die Unterhaltsverpflichtung der Eltern nicht (mehr) besteht und es trotzdem Unterstützung für das Studium gibt. Die gesetzlichen Regelungen zu elternunabhängigem BAföG können nachgelesen werden im §11 Abs. 2a und 3 (Umfang der Ausbildungsförderung) und auf diesem Merkblatt.

Förderungshöchstdauer

Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit die in der Studien- oder Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges festgelegt ist. Sie besteht unabhängig davon, ob Studierende die gesamte Studienzeit BAföG erhalten haben. Frühestens wird BAföG für den Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde, jedoch nicht vor Beginn des Studiums.
Infos: §15 Förderungsdauer

Leistungen über Förderungshöchstdauer

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer geleistet werden. Es müssen schwerwiegende Gründe zum Beispiel eine Beurlaubung - bis zu drei Monate - wegen Krankheit vorliegen. Zusätzliche Informationen bietet das Deutsche Studentenwerk.
Weitere Gründe zur Weiterförderung sind Engagement in Gremien der Hochschule und bei Studentenwerken. Auch infolge eines erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung oder infolge einer Behinderung ist weitere Förderung möglich. Eine Schwangerschaft oder die Kindererziehung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr kann die Förderdauer verlängern.
Infos: §15a Förderungshöchstdauer

Auslandsstudium

Wer grundsätzlich förderungsberechtigt ist bekommt auch bei einem Studium im Ausland BAföG. Weitere Informationen zum Nachlesen bieten §5 Ausbildung im Ausland und §6 Förderung der Deutschen im Ausland BAföG.
Wer einen Austausch an einer Partnerhochschule der WH macht, kann während der gesamten Zeit BAföG beziehen. Und auch wenn ein Pflichtpraktikum im Ausland für mindestens zwölf Wochen absolviert wird, gibt es BAföG-Förderung.

Nebenjob

Einkommen aus einem Nebenjob kann die Höhe der BAföG-Förderung beeinflussen. Es gibt einen Freibetrag von 5.400 € im Jahr, das entspricht einem monatlichen Nebenverdienst von 450 €. Bei höheren Einkünften wird das Einkommen auf die BAföG-Förderung angerechnet und verringert die BAföG-Leistungen. Auch hier gilt: nicht das Jobben, sondern das Studium innerhalb der Regelstudienzeit sollte im Vordergrund stehen.
Weitere Informationen: BAföG-Merkblatt und §21ff Einkommensbegriff.

Leistungsnachweise im Studium

Ganz wichtig und auch nicht verhandelbar: die BAföG-Förderung ab dem fünften Fachsemester erfolgt nur nach Vorlage eines Leistungsnachweises. Der Nachweis (Formblatt 05) muss nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellt werden und die bis zu diesem Zeitpunkt erreichten ECTS-Leistungspunkte aufführen. Welche Leistungen erbracht werden müssen, regelt die jeweilige Studienordnung des Studienfaches.
Infos: §48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten

Rückzahlung des Darlehensanteils

Die Hälfte der erhaltenen Leistungen -  der Darlehensanteil - muss zurückgezahlt werden. Der maximale Betrag der Rückzahlung liegt bei 10.010 €. Mit der Rückzahlung muss man erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnen, man darf aber auch eher anfangen. Bis zu 20 Jahre kann die Summe zurückgezahlt werden. Es kann alles auf einmal gezahlt werden, dann kann der Staat auf Antrag je nach Höhe des Ablösungsbetrages zwischen 8% und 50,5% erlassen. Auch Ratenzahlung ist möglich.

Falls weitere Fragen zur Darlehensrückzahlung bestehen, gibt es die
BAföG-Hotline Darlehensrückzahlung: +49 (0)228 99358-4500
E-Mail: bafoeg(at)bva.bund.de

BAföG Rechner

Man kann im Vorfeld schon einmal ausprobieren, was an BAföG-Leistungen möglich sein könnte. Eine gute Möglichkeit dazu bietet der BAföG-Rechner auf Studis Online oder auch bei mystipendium.

Beachtet werden muss, dass BAföG-Rechner nur eine ungefähre Berechnung für mögliche BAföG-Leistungen anzeigen. Für zuverlässige Angaben im Einzelfall kann nur eine Prüfung durch das BAföG-Amt nach Antragsstellung Auskunft geben.

BAföG-Hotline

Es gibt eine kostenlose BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1
montags bis freitags 8 - 20 Uhr.

E-Mail-Anfragen zum BAföG bitte nur über: information(at)bmbf.bund.de

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Caroline Möller