Beurlaubung

Sie müssen Ihr Studium aus einem wichtigen Grund unterbrechen? Dann haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Bitte denken Sie daran, dass eine Beurlaubung nur in Ausnahmefällen gestellt werden kann.

Für welche Gründe Sie sich beurlauben lassen können, wie Sie die Beurlaubung beantragen und welche Auswirkungen eine Beurlaubung auf den Semesterbeitrag oder Prüfungen hat, erfahren Sie auf dieser Seite!

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Voraussetzung und Beantragung

Beurlaubungen können maximal für vier Semester in Anspruch genommen werden. Wurden bereits Prüfungsleistungen im beantragten Semester erbracht, ist eine Beurlaubung nicht mehr möglich.

Ausnahme: Für Elternzeit bzw. Kinderbetreuung beträgt die maximale Anzahl von Beurlaubungen sechs Semester. Bei den Beurlaubungsgründen Krankheit oder Mutterschutz werden abgelegte Prüfungsleistungen bis zum Einsetzen des Grundes berücksichtigt.

Eine Beurlaubung können Sie ganz einfach im Campus-Portal beantragen. Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Initialpasswort.

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Beurlaubungsgründe

Krankheit
Nachweis - Ärztliche Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass ein ordnungsgemäßes Studium aufgrund von Krankheit nicht möglich ist.

Pflege von Angehörigen
Nachweis - Bestätigung der Pflegeversicherung oder ärztliches Attest

Studium an einer ausländischen Hochschule oder Sprachschule
Nachweis - Bestätigung der Hochschule oder Sprachschule, mit Angabe des Zeitraumes

Achtung: Ausgenommen sind die Studiengänge International Business Law and Business Management und International Management.

Bundesfreiwilligendienst und FSJ
Nachweis von der zuständigen Stelle

Elternzeit und Kinderbetreuung
Beurlaubungen können bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Anteil von 12 Monaten (2 Semester) kann auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden.
Nachweis - Geburtsurkunde des Kindes, aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes aus der hervorgeht, dass Sie mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Mutterschutz
Nachweis - Kopie von der ärztlichen Bescheinigung bzw. vom Mutterpass

Sonstige wichtige Gründe
Kein Nachweis erforderlich

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Beitragszahlung, Ticket und Prüfungen

  • Für die Gründe "Pflege von Angehörigen" und "Sonstige wichtige Gründe" ist ein reduzierter Semesterbeitrag in Höhe von zurzeit 143,00 € Beitrag zu entrichten.
  • Für alle anderen Gründe ist keine Beitragszahlung erforderlich.
  • Während eines Urlaubssemesters haben Sie keinen Anspruch auf das Semesterticket.
  • Während des Zeitraums der Beurlaubung sind Sie nicht berechtigt, Leistungsnachweise zu erwerben oder Prüfungen abzulegen. Dies gilt nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen und für Leistungsnachweise für das Auslands- oder Praxissemester selbst. Ausnahme: Bei einer Beurlaubung wegen Elternzeit bzw. Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen dürfen Sie grundsätzlich Leistungsnachweise erwerben beziehungsweise Prüfungen ablegen.

 

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps