Aktuelles zur Studienfinanzierung
Studierende erhalten 200 Euro Energiekostenpauschale als Einmalzahlung
Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten 200 Euro Energiekostenpauschale als Einmalzahlung. Alle Studierenden, auch ausländische Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen. Momentan wird eine digitale Antragsplattform vorbereitet. Über diese wird die Pauschale zu Beginn des nächsten Jahres, also noch in diesem Winter, ausgezahlt.
weitere Informationen: Energiekostenpauschale
Zweiter Heizkostenzuschuss beim BAföG
Das Bundeskabinett hat am 28. September 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro beschlossen. Berechtigt sind Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bekommen haben, Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen. Eine Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für Ende 2022 bzw. Anfang 2023 geplant.
Energiekosten
Angesichts der stark steigenden Energiekosten empfiehlt es sich Geld zurückzulegen, um hohe Nachzahlungen zahlen zu können. Dabei sollte man sein Budget für Energiekosten verdoppeln bis verdreifachen.
Rundfunkgebühren
Bei Schwierigkeiten die Rundfunkgebühren zu bezahlen, gibt es die Möglichkeit, eine Stundung der Beiträge zu beantragen. Eine weitere Möglichkeit der Reduzierung der monatlichen Belastung ist die Vereinbarung von Ratenzahlung. Die niedrigste Rate ist monatlich 8 €. Wer BAföG oder andere Sozialleistungen bezieht, kann sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.
Hilfreiche Links zum Rundfunkbeitrag:
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Der AStA der Westfälischen Hochschule vergibt für in finanzielle Not geratene Studierende ein unverzinstes Darlehen. Die Darlehenssumme umfasst einmalig maximal 300 Euro. Um ein Darlehen zu erhalten, muss vorab eine Beratung durch den AStA in Anspruch genommen werden. Die Sozialreferentinnen und Sozialreferenten beraten auch zu weiteren finanziellen Problemen während des Studiums. Zum Team des AStAs.
Darlehenskasse der Studierendenwerke (Daka) - Studiendarlehen
Studierende in NRW können bei finanziellen Notlagen ein Daka-Studiendarlehen beantragen. Das Darlehen ist zinslos, zur Deckung der Verwaltungskosten wird jedoch ein Teil des Auszahlungsbetrags einbehalten. Bis zu 12.000 Euro Darlehenshöchstbetrag können Studierende beantragen, bis zu 1.000 Euro pro Monat.
Studienfonds der Deutschen Bildung
Über den Studienfonds der Deutschen Bildung – einem Social Business für Studienfinanzierung - können Studierende kurzfristig flexible Auszahlungsbeträge ab 1.000 Euro zur Überbrückung aktueller finanzieller Notlagen beantragen.
Es müssen keine Bürgen oder Sicherheiten vorgewiesen werden. Die Finanzierung ist zudem mit allen anderen Finanzierungsformen kombinierbar und unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die spätere Rückzahlung ist an Berufstätigkeit und anteilig ans Einkommen gekoppelt.
Zu den aktuellen Aktionen gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.mynewsdesk.com/de/deutschebildung