Aktuelles zur Studienfinanzierung

Notfall-Fond für Studierende

Eine Spende der Volksbank Ruhr-Mitte ermöglicht es der Westfälischen Hochschule, Studierende in finanzieller Notsituation einmalig mit einem Notfall-Stipendium in Höhe von 400 € zu unterstützen.

Die Mittel des Notfall-Fond sind begrenzt. Über die Vergabe entscheidet - bei vollständig eingereichten Unterlagen - der Zeitpunkt der Einreichung.

    Antragsstellung

    Die Antragsstellung kann postalisch oder per E-Mail an
    Kirsten Brenner erfolgen.

    Gerne können Sie zuvor zu einem Beratungsgespräch in die Zentrale Studienberatung kommen.
    Zu den Sprechzeiten und Terminbuchungen
     

    Folgende Kriterien müssen zur Antragsstellung erfüllt werden:

    • Ordentlich eingeschriebene/r Studierende/r der WH
      (nicht beurlaubt, kein Gasthörer etc.)
    • Überschreitung der individuellen Regelstudienzeit um maximal 2 Semester
    • Vollständige Einreichung der unten genannten Unterlagen - unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden

    Nachweise

    • aktuelle Studienbescheinigung
       
    • Zum Nachweis der aktuellen finanziellen Notlage: Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit aktuellen Kontoständen aller Konten (inkl. Zahlungsdienstleister wie paypal, amazon payments etc.) auf deren Guthaben aktuell/kurzfristig zugegriffen werden kann. Die Kontoauszüge dürfen nicht geschwärzt sein, sonst gilt der Antrag als unvollständig. Kontoauszüge müssen gut lesbar und der Name darauf gut erkennbar sein.
       
    • Maximal einseitiges Anschreiben mit Schilderung der akuten Not-Situation sowie Begründung der Beantragung des Notfallstipendiums zwecks Bewältigung einer akuten Ausnahmesituation (z.B. Probleme bei der Mietzahlung, des Semesterbeitrags, der Krankenkassenbeiträge)
       
    • Ausgefüllte und unterschriebene Selbsterklärung

    Darlehenskasse der Studierendenwerke (Daka) - Studiendarlehen

    Studierende in NRW können bei finanziellen Notlagen ein Daka-Studiendarlehen beantragen. Das Darlehen ist zinslos, zur Deckung der Verwaltungskosten wird jedoch ein Teil des Auszahlungsbetrags einbehalten. Bis zu 12.000 Euro Darlehenshöchstbetrag können Studierende beantragen, bis zu 1.000 Euro pro Monat.

    Studienfonds der Deutschen Bildung

    Über den Studienfonds der Deutschen Bildung – einem Social Business für Studienfinanzierung - können Studierende kurzfristig flexible Auszahlungsbeträge ab 1.000 Euro zur Überbrückung aktueller finanzieller Notlagen beantragen.

    Es müssen keine Bürgen oder Sicherheiten vorgewiesen werden. Die Finanzierung ist zudem mit allen anderen Finanzierungsformen kombinierbar und unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die spätere Rückzahlung ist an Berufstätigkeit und anteilig ans Einkommen gekoppelt.

    Zu den aktuellen Aktionen gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.mynewsdesk.com/de/deutschebildung

    Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
    Caroline Möller-Arnold