Informationen zum NC-Verfahren

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Die Westfälische Hochschule nimmt mit einigen Studiengängen am „Dialogorientierten Serviceverfahren“ der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) teil. Dabei erfolgt die Vergabe der Studienplätze in diesen Studiengängen anhand des so genannten NC-Verfahrens. Numerus clausus (abgekürzt NC) steht synonym für „Zulassungsbeschränkung“. Ist ein Studiengang mit einem NC-Verfahren belegt, bedeutet dies, nicht alle Bewerberinnen und Bewerber können einen Studienplatz erhalten, wenn mehr Bewerbungen als Plätze vorhanden sind.

Ein NC-Wert steht nicht im Vorfeld eines Zulassungsverfahrens bereits fest, sondern ergibt sich in jedem Jahr aus dem jeweiligen Zulassungsverfahren. An der Westfälischen Hochschule hängt er von den (Fach-)Abitur-Durchschnittsnoten, den ggf. eingebrachten Wartesemestern und der Anzahl der aktuellen Bewerberinnen und Bewerber sowie von der Anzahl der vorhandenen Studienplätze ab. Der NC-Wert entspricht somit nicht der (Fach-) Abiturdurchschnittsnote auf dem Zeugnis der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber, sondern die jeweilige Durchschnittsnote und die ggf. eingebrachten Wartesemester tragen zur Berechnung des aktuellen NC-Wertes bei.

Somit steht der NC-Wert des jeweiligen Semesters erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens (15.07.) und der anschließenden Durchführung der Zulassungsverfahren fest.

Die veröffentlichten NC-Werte der letzten Semester können somit nur als Orientierung dienen, wo der NC-Wert für einen bestimmten Studiengang in den vergangenen Semestern lag. Eine Vorhersage der kommenden Werte ist nicht möglich. Es sollte somit bei Interesse an einem Studiengang in jedem Fall eine Bewerbung erfolgen!

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Katrin Kramps