Informationen zum NC-Verfahren

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Die Westfälische Hochschule nimmt mit einigen Studiengängen am sogenannten „Dialogorientierten Serviceverfahren“ von hochschulstart.de teil. In diesen Studiengängen werden die Studienplätze nach dem NC-Verfahren vergeben.

NC steht für „Numerus clausus“ und bedeutet, dass es eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen gibt. Wenn sich mehr Personen bewerben als Plätze verfügbar sind, können leider nicht alle Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz erhalten.

Der NC-Wert wird nicht im Voraus festgelegt, sondern ergibt sich jedes Jahr neu aus dem jeweiligen Zulassungsverfahren. An der Westfälischen Hochschule hängt er von den (Fach-)Abitur-Durchschnittsnoten der Bewerberinnen und Bewerber, möglichen Wartesemestern, der Anzahl der Bewerbungen und den verfügbaren Studienplätzen ab.

Wichtig: Der NC ist nicht einfach die Durchschnittsnote auf Ihrem Zeugnis. Ihre Note und mögliche Wartesemester fließen lediglich in die Berechnung des aktuellen NC-Wertes ein.

Der NC-Wert steht daher erst fest, wenn das Bewerbungsverfahren (15.07.) abgeschlossen ist und die Zulassungsverfahren durchgeführt wurden. Die NC-Werte aus vergangenen Semestern können Ihnen nur eine Orientierung geben. Da sich die Werte jedes Jahr ändern, ist eine Vorhersage nicht möglich. Wenn Sie sich für einen Studiengang interessieren, sollten Sie sich daher in jedem Fall bewerben!

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Katrin Kramps