Rechtliche Vorgaben NRW
Verordnung über Vergabe von Studienplätzen
Seit dem 13. November 2020 gilt die aktuelle Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in NRW. Für alle staalichen Fachhochschulen und Universitäten in NRW gilt:
- 20 % der Studienplätze werden nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also der Abitur- oder Fachabitur-Note, vergeben.
- 80% der Studienplätze werden nach dem jeweiligen Auswahlverfahren der Hochschule vergeben.
Auswahlverfahren der Westfälischen Hochschule
Im Rahmen des Auswahlverfahrens der Westfälischen Hochschule werden die verbliebenen 80 % der Studienplätze wie folgt vergeben:
16 % ebenfalls rein nach der HZB-Note,
3,2 % gehen an beruflich qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen und
60,8 % werden nach der HZB-Note vergeben, gemindert um den Wert der Wartezeit*.
Pro Wartesemester wird die Note um 0,1 verbessert. Es können maximal 7 Wartesemester berücksichtigt werden, also höchstens eine Verbesserung um 0,7 erzielt werden.
Beispiel: Ein Bewerber hat eine HZB-Note von 2,7 und 4 Wartesemester, dann wird er in dieser Quote mit der Note 2,3 berücksichtigt.
Wichtig ist, dass Bewerber und Bewerberinnen nur die HZB-Note laut Zeugnis und das Datum des Erwerbs der HZB im Vergabeverfahren angeben. Der Wert, der dann in das Auswahlverfahren eingeht, wird auf Basis dieser Angaben automatisch berechnet.
*Die Wartezeit wird gezählt ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der HZB bis zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Studienplatz. Halbjährlich wird ein Wartesemester gutgeschrieben. Zeiten, in denen ein Bewerber oder eine Bewerberin bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, werden abgezogen.