Rechtliche Vorgaben NRW

Verordnung über Vergabe von Studienplätzen

Seit dem 13. November 2020 gilt die aktuelle Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in NRW. Für alle staalichen Fachhochschulen und Universitäten in NRW gilt:

  • 20 % der Studienplätze werden nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also der Abitur- oder Fachabitur-Note, vergeben.
  • 80% der Studienplätze werden nach dem jeweiligen Auswahlverfahren der Hochschule vergeben.

Auswahlverfahren der Westfälischen Hochschule

Im Rahmen des Auswahlverfahrens der Westfälischen Hochschule werden die verbliebenen 80 % der Studienplätze wie folgt vergeben:

Pro Wartesemester wird die Note um 0,1 verbessert. Es können maximal 7 Wartesemester berücksichtigt werden, also höchstens eine Verbesserung um 0,7 erzielt werden.

Beispiel: Ein Bewerber hat eine HZB-Note von 2,7 und 4 Wartesemester, dann wird er in dieser Quote mit der Note 2,3 berücksichtigt.

Wichtig ist, dass Bewerber und Bewerberinnen nur die HZB-Note laut Zeugnis und das Datum des Erwerbs der HZB im Vergabeverfahren angeben. Der Wert, der dann in das Auswahlverfahren eingeht, wird auf Basis dieser Angaben automatisch berechnet.

*Die Wartezeit wird gezählt ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der HZB bis zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Studienplatz. Halbjährlich wird ein Wartesemester gutgeschrieben. Zeiten, in denen ein Bewerber oder eine Bewerberin bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, werden abgezogen.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps