Häufig gestellte Fragen - Mechatronik (B.Eng.)

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Die Zulassung zum Mechatronik-Studium ist nicht zulassungsbeschränkt, d.h. jeder Bewerber mit Fachhochschulreife oder einem vergleichbaren Abschluss kann sich im Bewerbungszeitraum (siehe Fristen) sofort einschreiben. Spätestens zum Beginn des fünften Semesters muss ein 12-wöchiges Betriebspraktikum nachgewiesen werden. Die 12 Wochen können in zweimal 6 Wochen aufgeteilt werden und zu unterschiedlichen Zeiten bei unterschiedlichen Firmen abgeleistet werden. Wenn möglich, empfiehlt es sich, den ersten Teil vor Studienbeginn zu absolvieren. Für Studierende, die in der Variante des ausbildungs-, praxis- oder berufsintegrierten Studienganges studieren, gilt mit dem Vorliegen des Ausbildungsvertrages das Betriebspraktikum als abgeleistet. Für Studierende mit einem Abschlusszeugnis der Fachoberschule Technik der Fachrichtung Maschinenbau oder Elektrotechnik oder Informationstechnik gilt das Berufspraktikum ebenfalls als abgeleistet. Für Studierende mit einem Abschlusszeugnis der Fachoberschule Technik einer anderen Fachrichtung gelten jedoch nur die ersten sechs Wochen als abgeleistet.

Ich habe keine Fachhochschulreife. Kann ich mich auch berufsqualifizierend einschreiben?

Ja, Sie haben Sie die Möglichkeit, sich "berufsqualifizierend" in das Studium einzuschreiben. Die Berufsqualifizierung liegt z.B. vor, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung nach Abschluss Ihrer Ausbildung in Ihrem Beruf ausgeübt haben. In diesem Fall ist der Fachhochschulabschluss nicht erforderlich. Jedoch kann je nach Fachrichtung eine Eingangsprüfung verlangt werden. Eine Meisterprüfung, die das Studium an der FH erlaubt, wird ebenfalls als Praktikum anerkannt. Wenn Sie sich für einen berufsqualifizierenden Hochschulzugang interessieren, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Studiengangsleiter Mechatronik in Verbindung zu setzen.

Welche Voraussetzungen muss das Betriebspraktikum erfüllen:

Welche Voraussetzungen muss das Betriebspraktikum erfüllen:
Das Betriebspraktikum, welches als Studienvoraussetzung gilt, muss ein "technisches" Praktikum in einem Betrieb oder in einer öffentlichen Einrichtung sein. Das Praktikum muss Tätigkeiten umfassen, die aus folgenden Bereichen gewählt werden können:

 

  1. Manuelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen,
  2. Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau,
  3. maschinelle Arbeitstechniken mit Zerspanungsmaschinen und Maschinen der spanlosen Formgebung,
  4. Montage und Wartung von Maschinen, Anlagen und Geräten,
  5. Verbindungstechniken,
  6. Verfahrenstechniken (z.B. Kunststoffverarbeitung und Nachfolgeeinrichtungen),
  7. Grundausbildung in der Elektrotechnik: Installation, elektrische Maschinen, Schalt- und Messgeräte,
  8. Steuerungs- und Regelungstechnik, Elektrotechnik,
  9. Informationstechnik,
  10. Qualitätssicherung, Messen und Prüfen - Fehleranalyse in Labor und Fertigung.

Bei Fragen zur Anerkennung des Praktikums können Sie sich an das Studierenden-Sekretariat oder den Prüfungsausschussvorsitzenden wenden.

 

Wann kann ich mich einschreiben?

Die Einschreibung kann nur zum Wintersemester erfolgen. Da die Bewerbungsfristen jedes Jahr geringfügig abweichen, schauen Sie am besten auf die offiziellen Webseiten der WHS, wo Sie die aktuellen Fristen auf den Tag genau erfahren können: siehe Fristen.

Wie hoch sind die Studiengebühren?

Für ein Studium in NRW werden keine Studiengebühren erhoben. Sie müssen lediglich einen "Sozialbeitrag" entrichten. Dieser Beitrag berechtigt zu vielen Ermäßigungen bei öffentlichen Einrichtungen (Verkehrsbetriebe, Museen, Bibliotheken usw.), so z.B. für die kostengünstige Nutzung unserer Mensa.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen zum Studium wie Inhalte, Struktur, Ablauf usw. wenden Sie sich an den jeweiligen Studiengangsleiter (siehe rechts).
Bei Fragen rund um die Einschreibung, d.h. Fragen zur Anerkennung Ihres Abschlusses, Studienvoraussetzungen, Berufspraktikum usw. wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Sekretariat in Gelsenkirchen. Hier geht's zum Sekretariat.

 

Redaktionell verantwortliche Person nach § 55, Abs. 2 RStV:
Dekan des Fachbereichs, Prof. Dr.-Ing Thomas Naber