Rückerstattung 9€-Ticket

Anträge auf die Rückerstattung des Differenzbetrags zwischen dem für Juni, Juli und August 2022 - im Rahmen des Semesterbeitrages für das Sommersemester 2022 - bezahlten Semesterticket und dem 9€ Ticket können noch bis zur gesetzlichen Verjährungsfrist (31.12.2025) gestellt werden.

Hier die wichtigsten Fakten:
 
Wer erhält die Erstattung?
Die Erstattung erhalten alle Studierenden, die im Sommersemester 2022, in den Monaten Juni, Juli und August eingeschrieben waren und den Semesterbeitrag entrichtet haben.
 
Welcher Betrag wird erstattet?
Die Erstattung beträgt, für alle drei Monate zusammen, 79,53 € für Studierende in Gelsenkirchen und Recklinghausen und 67,25 € für Studierende in Bocholt.
 
Wie wird der Antrag gestellt?
Anträge können Sie über das Erstattungsportal des Allgemeinen Studierendenausschusses, wie folgt stellen:
 

  1. Im Erstattungsportal
    .
  2. Differenzerstattung anklicken
     
  3. Pflichtfelder ausfüllen
     
  4. Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten bestätigen.
     
  5. Datenschutzhinweise lesen und zustimmen.
     
  6. Lösung des AStA-Spamschutz als Ziffer eingeben.
     
  7. Antrag mit "Submit" absenden.
     
  8. Die Anträge werden seitens des Allgemeinen Studierendenausschusses, in Absprache mit der Hochschulverwaltung, auf Richtigkeit geprüft. Wenn alles korrekt ist, wird die Erstattung veranlasst.


Wie lange dauert es, bis ich meine Erstattung erhalte?
Wir bemühen uns die Rückabwicklung so schnell wie möglich durchzuführen. Sobald eine Bearbeitung durchgeführt wird, werden Sie informiert.
Die Bearbeitung kann bis zu sieben Kalendertage dauern. Wir bitten also um ein wenig Geduld.

 

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Christian Kellmann (AStA Westfälische Hochschule), 07.02.2024