Praktikum Journalismus und Public Relations

Standort Gelsenkirchen

Dauer des Praktikums: 12 Wochen

Ableistung für alle neuen Studierenden der WH ab WS 2024/25:

12 Wochen bis zum Beginn des 4. Fachsemesters

Für alle Studierenden der WH, welche sich bis einschließlich SoSe 2024 eingeschrieben haben, gelten die bis dato gültigen Praktikumsregelungen. Unter https://www.w-hs.de/jpr-ge/ können diese in der jeweiligen Prüfungsordnung nachgelesen werden.

Ziel des Praktikums ist es, die Studierenden mit Tätigkeiten in einem für Absolventen des Studiengangs typischen Arbeitsfeld vertraut zu machen. Grundsätzlich sollte das Praktikum im Bereich Journalismus oder Public Relations (journalistische Redaktion eines publizierenden Medienunternehmens; PR-Abteilung eines Unternehmens; PR-Agentur) absolviert werden. Darüber hinaus kann das Praktikum in einem Verlag, einer Kommunikationsagentur oder in einem ähnlichen Arbeitsfeld abgeleistet werden. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden (siehe unten).

Anerkennungsfähige Tätigkeiten:

  • Verfassen von Texten, Redigieren, Recherchieren u.ä.
  • Erstellen von Video- oder Audiowerken, Websites, Apps u.ä.
  • Vorbereitung von Pressekonferenzen, Erstellen von Presseclippings, Mailinglisten u.ä.
  • Begleitung strategischer Kommunikationsplanung
  • Erstellen von Werbematerialien
  • Vertrieb von Informationsmaterialien (z.B. Messebegleitung)
  • Organisationstätigkeiten

Anerkennungsfähige Berufsausbildungen:

  • 6 Wochen: Fotograf/in; Mediengestalter/in; Grafikdesigner
  • 4 Wochen: Gestaltungstechnischer Assistent
  • 2 Wochen: Kauffrau/mann für Dialogmarketing; Werbekauffrau/mann; Kauffrau/mann für Marketingkommunikation; Veranstaltungskauffrau/mann

Anerkennungsfähige freie Mitarbeit in Redaktionen:

  • 6 Wochen: mindestens 1,5 Jahre kontinuierliche freie Mitarbeit mit Nachweis regelmäßiger Veröffentlichungen (regelmäßig = mindestens alle 14 Tage eine Veröffentlichung bei Print/Online, mindestens einmal pro Monat bei Hörfunk/TV)
  • 4 Wochen: mindestens ein Jahr kontinuierliche freie Mitarbeit mit Nachweis regelmäßiger Veröffentlichungen (regelmäßig = mindestens alle 14 Tage eine Veröffentlichung bei Print/Online, mindestens einmal pro Monat bei Hörfunk/TV)
  • 2 Wochen: mindestens ein halbes Jahr kontinuierliche freie Mitarbeit

Voraussetzung für den Nachweis einer anerkennungsfähigen freien Mitarbeit ist eine Bescheinigung der Redaktion bzw. ein sonstiger tauglicher Nachweis seitens der Redaktion. Die regelmäßige Veröffentlichung soll aus der Bescheinigung der Redaktion hervorgehen, sodass zusätzliche Veröffentlichungsnachweise grundsätzlich nicht erforderlich sind.

Praktikums- oder Ausbildungsbetriebe sollen in den Branchensegmenten Journalismus oder Public Relations verankert sein. Praktika in Marketing- oder Werbeagenturen sind ebenfalls anerkennungsfähig.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps