Praktikum Journalismus / Public Relations
(Standort Gelsenkirchen)
Dauer des Praktikums: 12 Wochen
Ableistung erfolgt als:
Grundpraktikum: 6 Wochen vor Studienbeginn
Fachpraktikum: 6 Wochen bis zum Beginn des 3. Fachsemesters
Ziel des Praktikums ist es, die Studierenden mit Tätigkeiten in einem für Absolventen des Studiengangs typischen Arbeitsfeld vertraut zu machen. Grundsätzlich sollte das Praktikum im Bereich Journalismus oder Public Relations (journalistische Redaktion eines publizierenden Medienunternehmens; PR-Abteilung eines Unternehmens; PR-Agentur) absolviert werden. Darüber hinaus kann das Praktikum in einem Verlag, einer Kommunikationsagentur, einer technischen Redaktion oder in einem ähnlichen Arbeitsfeld abgeleistet werden. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden.
Kriterien zur Anerkennung des Grundpraktikums:
anerkennungsfähige Tätigkeiten:
- Verfassen von Texten, Redigieren, Recherchieren u.ä.
- Erstellen von Video- oder Audiowerken, Websites, Apps u.ä.
- Vorbereitung von Pressekonferenzen, Erstellen von Presseclippings, Mailinglisten u.ä.
- Begleitung strategischer Kommunikationsplanung
- Kundensuche, -kontakt, Vertriebstätigkeiten, begleitende Tätigkeiten u.ä.
- Erstellen von Werbematerialien
- Vertrieb von Informationsmaterialien (z.B. Messebegleitung)
- Organisationstätigkeiten
Kriterien zur Anerkennung des Fachpraktikums:
anerkennungsfähige Tätigkeiten:
- Verfassen von Texten, Redigieren, Recherchieren u.ä.
- Erstellen von Video- oder Audiowerken, Websites, Apps u.ä.
- Vorbereitung von Pressekonferenzen, Erstellen von Presseclippings, Mailinglisten u.ä.
- Begleitung strategischer Kommunikationsplanung
Anerkennungsfähige Berufsausbildungen:
- 6 Wochen: Fotograf/in; Mediengestalter/in; Grafikdesigner
- 4 Wochen: Gestaltungstechnischer Assistent
- 2 Wochen: Kauffrau/mann für Dialogmarketing; Werbekauffrau/mann; Kauffrau/mann für Marketingkommunikation; Veranstaltungskauffrau/mann
Praktikums- oder Ausbildungsbetriebe sollen in den Branchensegmenten Journalismus oder Public Relations verankert sein. Praktika in Marketing- oder Werbeagenturen sind ebenfalls anerkennungsfähig.
Nicht für das Praktikum anerkennungsfähig sind Praktika bei selbstständigen Einzelunternehmern.
Wichtiger Hinweis bzgl. Corona
Sofern die Einschreibung in einen Studiengang oder aber die Prüfungsordnung eines Studiengangs den Nachweis eines studiengangsspezifischen Praktikums voraussetzen, so verlängert sich die Frist für den Nachweis um zwei Semester (Achtung: Abweichende Regelung für den Studiengang Maschinenbau am Standort Gelsenkirchen). Diese Regelung gilt sowohl für alle Studierende, welche sich zum Wintersemester 2020/21 an der WHS eingeschrieben haben als auch für Bestandsstudierende der WHS im Wintersemester 2020/21.