Praktikum Journalismus und Public Relations
Standort Gelsenkirchen
Dauer des Praktikums: 12 Wochen
Ableistung für alle Studierenden der WH, welche sich bis einschließlich SoSe 2023 eingeschrieben haben:
6 Wochen vor Studienbeginn
6 Wochen bis spätestens zum Beginn des 3. Fachsemesters
Ableistung für alle neuen Studierenden der WH ab WS 2023/24:
2 Wochen vor Studienbeginn
10 Wochen bis spätestens zum Beginn des 4. Fachsemesters
Ziel des Praktikums ist es, die Studierenden mit Tätigkeiten in einem für Absolventen des Studiengangs typischen Arbeitsfeld vertraut zu machen. Grundsätzlich sollte das Praktikum im Bereich Journalismus oder Public Relations (journalistische Redaktion eines publizierenden Medienunternehmens; PR-Abteilung eines Unternehmens; PR-Agentur) absolviert werden. Darüber hinaus kann das Praktikum in einem Verlag, einer Kommunikationsagentur oder in einem ähnlichen Arbeitsfeld abgeleistet werden. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden (siehe unten).
Kriterien zur Anerkennung des Praktikums vor Studienbeginn:
anerkennungsfähige Tätigkeiten:
- Verfassen von Texten, Redigieren, Recherchieren u.ä.
- Erstellen von Video- oder Audiowerken, Websites, Apps u.ä.
- Vorbereitung von Pressekonferenzen, Erstellen von Presseclippings, Mailinglisten u.ä.
- Begleitung strategischer Kommunikationsplanung
- Erstellen von Werbematerialien
- Vertrieb von Informationsmaterialien (z.B. Messebegleitung)
- Organisationstätigkeiten
Kriterien zur Anerkennung des Praktikums bis zum
Beginn des 3. Fachsemesters:
anerkennungsfähige Tätigkeiten:
- Verfassen von Texten, Redigieren, Recherchieren u.ä.
- Erstellen von Video- oder Audiowerken, Websites, Apps u.ä.
- Vorbereitung von Pressekonferenzen, Erstellen von Presseclippings, Mailinglisten u.ä.
- Begleitung strategischer Kommunikationsplanung
Anerkennungsfähige Berufsausbildungen:
- 6 Wochen: Fotograf/in; Mediengestalter/in; Grafikdesigner
- 4 Wochen: Gestaltungstechnischer Assistent
- 2 Wochen: Kauffrau/mann für Dialogmarketing; Werbekauffrau/mann; Kauffrau/mann für Marketingkommunikation; Veranstaltungskauffrau/mann
Anerkennungsfähige freie Mitarbeit in Redaktionen:
- 6 Wochen: mindestens 1,5 Jahre kontinuierliche freie Mitarbeit mit Nachweis regelmäßiger Veröffentlichungen (regelmäßig = mindestens alle 14 Tage eine Veröffentlichung bei Print/Online, mindestens einmal pro Monat bei Hörfunk/TV)
- 4 Wochen: mindestens ein Jahr kontinuierliche freie Mitarbeit mit Nachweis regelmäßiger Veröffentlichungen (regelmäßig = mindestens alle 14 Tage eine Veröffentlichung bei Print/Online, mindestens einmal pro Monat bei Hörfunk/TV)
- 2 Wochen: mindestens ein halbes Jahr kontinuierliche freie Mitarbeit
Voraussetzung für den Nachweis einer anerkennungsfähigen freien Mitarbeit ist eine Bescheinigung der Redaktion bzw. ein sonstiger tauglicher Nachweis seitens der Redaktion. Die regelmäßige Veröffentlichung soll aus der Bescheinigung der Redaktion hervorgehen, sodass zusätzliche Veröffentlichungsnachweise grundsätzlich nicht erforderlich sind.
Praktikums- oder Ausbildungsbetriebe sollen in den Branchensegmenten Journalismus oder Public Relations verankert sein. Praktika in Marketing- oder Werbeagenturen sind ebenfalls anerkennungsfähig.
Nicht für das Praktikum anerkennungsfähig sind Praktika bei selbstständigen Einzelunternehmern.