Fachbezogenes Praktikum

Art und Umfang des Praktikums ist abhängig vom gewünschten Studiengang. Nähere Informationen erhalten Sie, wenn Sie unten auf den gewünschten Studiengang klicken.
Einschlägige Ausbildungs- beziehungsweise Berufstätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden.

Ist Ihr Wunschstudiengang unten nicht aufgeführt, benötigen Sie für diesen auch kein Praktikum.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps