Fachbezogenes Praktikum

Art und Umfang des Praktikums ist abhängig vom gewünschten Studiengang. Nähere Informationen erhalten Sie, wenn Sie unten auf den gewünschten Studiengang klicken. Einschlägige Ausbildungs- beziehungsweise Berufstätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden.

Bitte beachten Sie: Sofern nichts anderes unter den jeweiligen Praktikumsvoraussetzungen geschrieben steht, ist immer von einem Vollzeit-Praktikum auszugehen.

Ist Ihr Wunschstudiengang unten nicht aufgeführt, benötigen Sie für diesen auch kein Praktikum.

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Katrin Kramps