Fachbezogenes Praktikum
Art und Umfang des Praktikums ist abhängig vom gewünschten Studiengang. Nähere Informationen erhalten Sie, wenn Sie unten auf den gewünschten Studiengang klicken. Einschlägige Ausbildungs- beziehungsweise Berufstätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden.
Bitte beachten Sie: Sofern nichts anderes unter den jeweiligen Praktikumsvoraussetzungen geschrieben steht, ist immer von einem Vollzeit-Praktikum auszugehen.
Ist Ihr Wunschstudiengang unten nicht aufgeführt, benötigen Sie für diesen auch kein Praktikum.

