Fachbezogenes Praktikum
Vor Aufnahme des Bachelorstudiums muss für einige Studiengänge ein Praktikum bis zum 30. September absolviert werden. Bei der Einschreibung ist entweder ein vollständiges Praktikum oder eine vorläufige Bescheinigung (Enddatum 30.09.) nachzuweisen. Einschlägige Ausbildungs- bzw. Berufstätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden.
Art und Umfang des Praktikums ist abhängig vom gewünschten Studiengang. Nähere Informationen erhalten Sie, wenn Sie unten auf den gewünschten Studiengang klicken.
Wichtiger Hinweis bzgl. Corona
Sofern die Einschreibung in einen Studiengang oder aber die Prüfungsordnung eines Studiengangs den Nachweis eines studiengangsspezifischen Praktikums voraussetzen, so verlängert sich die Frist für den Nachweis um zwei Semester (Achtung: Abweichende Regelung für den Studiengang Maschinenbau am Standort Gelsenkirchen). Diese Regelung gilt sowohl für alle Studierende, welche sich zum Wintersemester 2020/21 an der WHS eingeschrieben haben als auch für Bestandsstudierende der WHS im Wintersemester 2020/21.
Weitere Informationen
Studiengangsflyer zu den Studiengängen in:
Gelsenkirchen
Bocholt
Recklinghausen
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Fachbereiche.