Einschreibung International

Sie haben eine Zulassung vom International Office der Westfälischen Hochschule erhalten? Herzlichen Glückwunsch.

Um Ihre Einschreibung abzuschließen, lesen Sie bitte die unten genannten Informationen zu Bachelor/Master nach der Zulassung. Gehen Sie wie beschrieben vor.

Einreichung der erforderlichen Dokumente nach der Zulassung

Einschreibung Bachelor

1. Bachelor nach der Zulassung
2. Datenblatt S

 

Nachweis über die Krankenversicherung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Nachweis Ihrer Krankenversicherung

Informationen zum deutschen Krankenversicherungssystem

 

Zahlung des Semesterbeitrags

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits  an der Westfälischen Hochschule eingeschrieben sind/waren:
Sie müssen den aktuellen Semesterbeitrag bereits vor der Einschreibung überweisen. Ansonsten ist eine Einschreibung vorerst nicht möglich.

Bewerberinnen und Bewerber mit erster Einschreibung an der Westfälischen Hochschule:
Bitte warten Sie bitte mit der Zahlung, bis Sie von uns informiert werden, dass Sie erfolgreich eingeschrieben sind. Sie benötigen zur Zahlung des Semesterbeitrags Ihre Matrikelnummer.
 

Bankverbindung für die Zahlung des Semesterbeitrags
Westfälische Hochschule
Helaba Düsseldorf
IBAN: DE59 3005 0000 0001 6480 13
BIC: WELADEDDXXX
Verwendungszweck: 241Matrikelnummer Vorname Nachname

Infoblatt Zahlung des Semesterbeitrages

Nach der Einschreibung

Wir haben Ihnen Ihre vorläufige Studienbescheinigung per E-Mail zugesandt und Sie haben den Semesterbeitrag bezahlt: Jetzt sind Sie erfolgreich an der Westfälischen Hochschule eingeschrieben.

Um eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen, nutzen Sie bitte folgende Dokumente und Plattformen:

Anrechnung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen

Wenn Sie bereits Prüfungsleistungen erworben haben, so können Sie sich diese möglicherweise anrechnen lassen. Sollten diese Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester (mindestens 20 Leistungspunkte) ausreichend sein, so können Sie einen Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester  stellen.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Nora Bochnig