Krankenversicherung

In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Studierende, die an staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben werden, sind versicherungspflichtig bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Semester der Ersteinschreibung.

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Welche Bescheinigung benötige ich als Nachweis?

Für die Einschreibung an der Westfälischen Hochschule benötigen Sie den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung. Dieser wird uns dieser in Form einer elektronischen Mitteilung von Ihrer Krankenkasse übermittelt.

Setzen Sie sich vor Einreichung Ihrer Einschreibunterlagen mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und veranlassen Sie die Meldung der Krankenkasse.

Wichtig: Für den automatisierten Datenaustausch übermitteln Sie bitte Ihrer Krankenkasse entweder die Absendernummer H0000721 oder die Betriebsnummer 35805611 unserer Hochschule.

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Welche Bescheinigung bei privat Versicherten?

Sollten Sie privat versichert sein, (ob selbst oder als Familienangehöriger) müssen Sie keine Meldung Ihrer privaten  Krankenkasse veranlassen.

In diesem Fall benötigen wir die Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.

Diese Meldung erfolgt ebenfalls über eine elektronische Mitteilung, die Sie vor der Einschreibung bei einer gesetzlichen Krankenkasse veranlassen müssen.

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Katrin Kramps