Voraussetzungen Bachelor als ausbildungs-, praxis- oder berufsintegrierte Variante

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Für ein ausbildungs-, praxis- oder berufsintegriertes Bachelorstudium gelten besondere Voraussetzungen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.

Bei Fragen zu dieser Studienvariante und den Kooperationsunternehmen hilft Ihnen das Servicezentrum Duales Studium gerne weiter. Mehr Informationen und die Kontaktdaten finden Sie auf mein-duales-studium.de.


Vertrag nachweisen: Ausbildung, Praxis oder Weiterbildung

Für die folgenden Studiengänge ist der Zugang mit einem Ausbildungs-, Praxis- oder Weiterbildungsvertrag möglich:

Standort Gelsenkirchen

  • Business Studies
  • Elektrotechnik
  • Facility Management
  • Künstliche Intelligenz in der Medizin
  • Maschinenbau
  • Medizintechnik
  • Technische Gebäudeausrüstung
  • Umwelttechnik
  • Wasserstoffsysteme und Erneuerbare Energien

Standort Bocholt

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Data Science und künstliche Intelligenz*
  • Elektrotechnik - Smart Communication
  • Informatik*
  • Maschinenbau
  • Mechatronik
  • Robotik und Automatisierung
  • Steuern und Wirtschaftsprüfung
  • Wirtschaftsinformatik

Standort Recklinghausen

  • International Business Law
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personal
  • Wirtschaftsrecht - Steuern und Finanzen

 

Vertrag nachweisen: Ausbildung oder Praxis

Für die folgenden Studiengänge ist der Zugang NUR mit einem Ausbildungs- oder Praxisvertrag zugänglich:

Standort Gelsenkirchen

  • Informatik
  • Wirtschaftsinformatik

 

Hochschulzugangsberechtigung

Es gibt unterschiedliche Abschlüsse, die Sie zu einem Studium an der Westfälischen Hochschule qualifizieren:

  • Fachhochschulreife
  • allgemeine Hochschulreife
  • fachgebundene Hochschulreife
  • eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung

Bei der Fachhochschulreife wird häufig zwischen dem schulischen und dem praktischen Teil unterschieden. Den schulischen Teil erwerben Sie in einer entsprechenden Schule. Der praktische Teil kann eine abgeschlossene Ausbildung, ein einjährig gelenktes oder ein halbjähriges Praktikum sein. Welche Form des Praktikums Sie für eine Studienberechtigung benötigen, steht im Regelfall auf Ihrem Zeugnis. Bei Rückfragen ist Ihre Schule der richtige Ansprechpartner.

Bitte beachten Sie, dass Sie bis spätestens 30.09. eines jeden Jahres den praktischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben müssen, damit eine rechtzeitige Einschreibung zum Wintersemester noch möglich ist.

Falls Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben, prüfen Sie bitte auf Ihrem Zeugnis, ob diese auch für NRW gilt.

 

Studiengangsbezogenes Praktikum

Für ausbildungs-, praxis oder berufsintegrierte Studiengänge muss KEIN studiengangspezifisches Praktikum nachgewiesen werden.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps