Zusätzliche Förderung: ins Ausland mit Behinderung oder Kind

Auslandsmobilität für Studierende mit Behinderung

Studierende mit Behinderung können einen Zuschuss für anfallende Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle Erasmus+ Mobilitätslinien, das heißt. Studierende, Lehrende und Mitarbeitende.

Hierzu wird ein sogenannter Langantrag gestellt, der mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD eingereicht sein muss.

Dieser Langantrag wird dort geprüft und deckt die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht bereits durch nationale Stellen (zum Beispiel Krankenkasse) abgedeckt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAADs zur:

Auslandsmobilität mit Kind

Sie studieren mit Kind bzw. Kindern und möchten gerne ein Auslandssemester mit Ihrem Kind verbringen?  

Das Erasmus+ Programm kann Sie hierbei gesondert unterstützen, durch einen erhöhten Förderzuschuss.

Des Weiteren kann ein zusätzlicher Antrag beim DAAD gestellt werden.


Möchten Sie einen Antrag für Sondermittel stellen, muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung, mindestens zwei Monate im Voraus, bereits die auslands- und kinderbezogenen Mehrkosten durch entsprechende ergänzende Unterlagen belegt werden. Hierzu zählen vorrangig Kostenvoranschläge, Preisauskünfte und/oder Internetrecherchen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAADs zur:

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Sara Sanders