Förderungsdetails

Wer wird gefördert? 

  • Bachelorstudierende ab dem 3. Semester 
  • Masterstudierende ab dem 1. Semester 


Welche Länder sind förderfähig?

  • 27 Mitgliedsstaaten der EU:
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
     
  • 6 Länder außerhalb der EU:
    Republik Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei
     
  • Weitere Überseeländer:
    Anguilla, Aruba, Bermuda, Bonaire, Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Britische Jungferninseln, Cayman Inseln, Curacao, Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Französisch Süd-und Antarktisgebiete, Grönland, Montserrat, Neukaledonien und Nebengebiete, Pitcairn, Saba, Sankt Bartholomäus, Sint Eustatius, Sint Maarten, Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln, St. Helena, Ascension, Tristan da Cunha, St. Pierre und Miquelon, Turks-und Caicos-Inseln, Wallis und Futuna-Inseln
     
  • Vereinigtes Königreich: 
    Auch wenn das Vereinigte Königreich in der neuen Programmgeneration von Erasmus (2021-2027) nicht mehr teilnehmen wird, kön­nen Mobilitäten im aka­de­mischen Jahr 2021/2022 noch aus den Mitteln der Programmgeneration Erasmus+ (2014-2020) ge­för­dert wer­den!
     

Wie lange ist die Förderdauer?

  • 2 Monate (60 Tage) - 12 Monate (360 Tage) je Studienzyklus (Bachelor und Master)
  • Eine wiederholte Förderung ist möglich.
  • Achtung: Die Gesamtförderdauer aller absolvierten Auslandsstudienaufenthalte darf 12 Monate pro Studienzyklus nicht überschreiten. Die bisher mit ERASMUS absolvierten Monate für ein Auslandsstudium werden ebenfalls angerechnet.


Wie hoch ist der Fördersatz? 

Die Höhe des Erasmus+ Förderung richtet sich nach unterschiedlichen Ländergruppen und der Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten.

  • Ländergruppe 1: 600 Euro pro Monat / 20,00 Euro pro Tag
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und weitere
     
  • Ländergruppe 2: 540 Euro pro Monat / 18,00 Euro pro Tag
    Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien,  Zypern
     
  • Ländergruppe 3: 490,00 Euro pro Monat / 16,33 Euro pro Tag
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 


Sonderförderung

Sie haben eine Be­hin­derung oder ein Kind oder Kinder und möchten im Ausland stu­die­ren?
Dann haben Sie die Möglichkeit eine Sonderförderung zu er­hal­ten. Lesen Sie alle In­for­ma­ti­onen dazu unter Besondere Unterstützung: Ausland mit Behinderung oder Kind
 

Weitere Details

  • Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium + Praktikum
     
  • Auslandsbafög
    Es ist möglich, gleichzeitig eine Förderung aus ERASMUS+ und Auslandsbafög zu erhalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das ERASMUS+ Stipendium bis höchstens 300,00 Euro pro Monat anrechnungsfrei bleibt. Das bedeutet, dass ERASMUS+ Förderungen über 300,00 Euro auf Auslandsbafög angerechnet werden.
     
  • Beurlaubung
    Eine Beurlaubung ist grundsätzlich möglich. 
     
  • Elefand Registrierung 
    Elefand = Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland - Auswärtiges Amt 
    Eine Registrierung für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes ist stets sinnvoll.
     
  • Europapässe
    Europapass Mobilität
    Die Ausstellung eines "Europass Mobilitätsnachweises" wird dringend empfohlen. Die Beantragung erfolgt nach Rückmeldung über das International Office.

    Europass Lebenslauf / Europass Diploma Supplement
    Kann durch die/den Studierende/-n online selbst beantragt werden.
    Nähere Informationen zu den Europässen finden Sie auf der Seite des DAAD.
    Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
    Nora Bochnig