FAQ Brexit

Wir alle haben das spätestens seit 2016 stets präsente Thema verfolgt, und lange Zeit war nicht sicher, welche Auswirkungen der Brexit auf das Erasmus+-Programm haben würde.

Inzwischen ist eine Entscheidung gefallen: Mit dem Austritt aus der Europäischen Union zieht sich das Vereinigte Königreich (UK) auch aus Erasmus+ zurück. Auf die zurzeit noch laufende Programmgeneration wirkt sich dies noch nicht aus, da gemäß Regelung bis zum Ende dieser Programmgeneration 2014-2020 keine Änderungen erfolgen werden. Das heißt: Auslandsaufenthalte im Vereinigten Königreich können bis zum 31. Mai 2023 weiterhin gefördert und durchgeführt werden.

Weitere Informationen zu UK Finanzierungsmöglichkeiten/Stipendien finden Sie auf der Webseite des British Council.

Ich möchte gerne ein Auslandssemester im Vereinigten Königreich machen – was bedeutet der Brexit nun für mich?

Keine Sorge: Bis zum 31. Mai 2023 dürfen hinsichtlich Erasmus+-Geförderter keine Studiengebühren (home fees, international fees) erhoben werden. Aber: Es gelten – auch für Sie - neue Visabestimmungen.

Was muss ich tun? Welches Visum brauche ich?

Das hängt ganz davon ab, ob Sie einen Aufenthalt bis zu 6 Monaten oder einen Aufenthalt mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten planen.

Bis zu 6 Monaten: Sie benötigen derzeit kein Visum. Jedoch ist der Zweck Ihres Aufenthalts in dieser Zeitspanne eindeutig auf Ihr Studium beschränkt. Es ist Ihnen nicht gestattet, einer finanziell entlohnten (Arbeits)-Tätigkeit nachzugehen.

Ab dem 01. Oktober 2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass (ePass) möglich.

Wenn Sie für mehrere Semester bleiben oder Ihr gesamtes Studium im Vereinigten Königreich absolvieren möchten, müssen Sie ein Studierendenvisum beantragen (verbindlich seit dem 01. Januar 2021). Dies geht online unter https://www.gov.uk/student-visa und kostet derzeit 348 britische Pfund.

Darüber hinaus ist eine sogenannte Immigration Health Surcharge  - https://www.gov.uk/healthcare-immigration-application - zu leisten, um Zugang zum National Health Service, dem britischen Gesundheitsdienst, zu erhalten. Hier müssen Sie mit 470 britischen Pfund jährlich rechnen. Ab Anfang 2022 soll den Richtlinien zufolge eine Rückerstattung der Gebühr für den NHS möglich sein, wenn eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nachgewiesen werden kann, was jedoch ein Jahr in Anspruch nehmen kann.

Wichtig: Sie können nur dann mit Erasmus+ gefördert werden, wenn es sich bei der Gasthochschule um eine Partnerhochschule handelt, mit der die Westfälische Hochschule ein gültiges Abkommen hat. Bitte wenden Sie sich bei Fragen ans International Office.

Stand: 07.04.2021

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Nora Bochnig