Semesterbeitrag und Rückmeldung

Semesterbeitrag

Der aktuelle Semesterbeitrag (Wintersemester 2023/24) beträgt an den Standorten

  • Gelsenkirchen und Recklinghausen: 358,02 € (inkl. Semesterticket)
  • Bocholt: 337,40 € (inkl. Semesterticket)

Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen

  • 138,00 € Sozialbeitrag (AkaFö 120,00 €, AStA 18,00 €)
  • 160,62 € VRR-Ticket (nur an den Standorten Gelsenkirchen und Recklinghausen)
  • 140,00 € VGM-Ticket (nur für den Standort Bocholt)
  •   59,40 € NRW-Ticket

Rückmeldung

Rechtzeitig vor Beginn der Rückmeldefrist senden wir Ihnen ein Rückmeldeschreiben an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse (StudMail), das alle relevanten Informationen zur Rückmeldung enthält. Zur Fortsetzung Ihres Studiums und zur Ablegung von Prüfungen im nächsten Semester müssen Sie sich jeweils innerhalb der gesetzten Frist zurückmelden. Die Rückmeldung wird automatisch durch Einzahlung des Semesterbeitrages durchgeführt.

Bei einer Rückmeldung nach Ablauf der Frist ist eine Säumnisgebühr in Höhe von 15,- € fällig und zu überweisen. Eine Rückmeldung ohne Säumnisgebühr in voller Höhe nach Ablauf der Rückmeldefrist führt nicht zur automatischen Rückmeldung und kann eine Exmatrikulation nach sich ziehen.

Hinweis: Eilüberweisungen können technisch nicht zugeordnet werden, daher bitten wir Sie, darauf zu verzichten.

Falls Sperren im Studentenverwaltungsprogramm vorhanden sind (zum Beispiel fehlende Teile des Praktikums, keine Krankenkassenbescheinigung, Leihfrist in der Bibliothek überschritten) kann keine automatische Rückmeldung erfolgen. Bitte reichen Sie fehlende Bescheinigungen sofort im Studierendensekretariat ein.

Sie können eine erfolgreiche Rückmeldung (Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen) über https://campus.w-hs.de erkennen und sich dort Ihre aktuelle und auch ältere Studienbescheinigungen ausdrucken. Erfolgt keine Rückmeldung, werden Sie automatisch zum Ende des vorhergehenden Semesters (= das Semester, für das Sie sich letztmalig rückgemeldet haben) exmatrikuliert.

Hinweis des AStA zum Semesterticket an den Standorten Gelsenkirchen, Recklinghausen und Bocholt:

Studierende, die sich wie im Vertrag zugestanden, vom Semesterticket befreien lassen möchten, haben eigenverantwortlich dafür Rechnung zu tragen, dass zu jedem freizustellenden Semester termingerecht alle erforderlichen Unterlagen beim AStA eingehen. Informationen zur Nutzung und Freistellung vom Ticket erhalten Sie auf der Internetseite des AStA.

Zudem bietet der AStA für in finanzieller Not geratene Studierende ein unverzinstes Darlehen an. Informationen zum AStA Darlehen finden Sie auf der Hompage vom AStA.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps