Semesterbeitrag und Rückmeldung

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Zu Beginn der Rückmeldephase für das Sommer- oder Wintersemester wird auf dieser Seite der jeweils aktuelle, offizielle Semesterbeitrag veröffentlicht. So haben Sie rechtzeitig alle wichtigen Informationen zur Hand, um Ihre Rückmeldung fristgerecht vorzunehmen.

Zusätzlich erhalten Sie vor Start der Rückmeldephase wie gewohnt eine Erinnerung an Ihre hochschuleigene E-Mail-Adresse. Bitte achten Sie darauf, diese regelmäßig zu prüfen, um keine wichtigen Fristen oder Hinweise zu verpassen.


Rückmeldefristen
Sommersemester:   15.12. - 15.01.
Wintersemester:   15.06. - 15.07.
     
Semesterbeitrag Wintersemester 2026/27

Aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets ist der Semesterbeitrag für die Studierenden an allen Standorten der Westfälischen Hochschule gleich hoch.

Dieser beträgt: 382,30 €

Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

Sozialbeitrag155,50 €(AkaFö 130,00 €, AStA 25,50 €)
Deutschlandticket226,80 € 

Warten Sie bitte, bis Sie per Mail zur Rückmeldung aufgefordert werden!

 

Verspätungsgebühr

Bei Zahlung des Semesterbeitrages nach Ablauf der Rückmeldefrist ist eine Säumnisgebühr in Höhe von 15,00 € fällig und zu überweisen. Dieser Zuschlag ist nicht erstattungsfähig.

 

Bankverbindung - nur für den Semesterbeitrag

Zahlungsempfänger
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen

IBAN
DE59 3005 0000 0001 6480 13

BIC
WELADEDDXXX

Kreditinstitut
Helaba Düsseldorf

Verwendungszweck
262Matrikelnummer
Vorname Nachname

 

Rückmeldung - die wichtigsten Informationen

Alle Studierenden müssen sich zu jedem Semester rückmelden, also ihr Weiterstudium beantragen. Diese Rückmeldung muss während der von der Hochschule festgesetzten Fristen erfolgen. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung der Semesterbeiträge und ggf. Nachweis weiterer geforderter Unterlagen (Rückmeldesperren). Erfolgt keine Rückmeldung, werden Sie automatisch zum Ende des vorhergehenden Semesters exmatrikuliert.

Eine aktive E-Mail-Benachrichtigung, über Zahlungseingang bzw. Rückmeldung erfolgt nicht. Die aktuelle Studienbescheinigung wird Ihnen, nach erfolgreicher Rückmeldung, im Campus-Portal zur Verfügung gestellt. Dieser Vorgang wiederholt sich solange, bis Sie entweder erfolgreich Ihr Studium absolviert haben oder aus anderen Gründen die Hochschule ggf. vorzeitig verlassen.

Studierende, die im gleichen Semester, in welchem sie eingeschrieben sind, ihr Studium beenden, müssen keine Rückmeldung mehr vornehmen. Entscheidend hierbei ist, dass im genannten Semester die Abschlussarbeit (inkl. Kolloquium) abgegeben bzw. die letzte Prüfungsleistung abgelegt wird. Unerheblich dabei ist, wann die Prüfungsergebnisse eingehen.

 

Rückmeldesperren

Aus unterschiedlichen Gründen müssen für Studierende sogenannte Rückmeldesperren im System hinterlegt werden. Diese Sperren verhindern (trotz erfolgter Zahlung des Rückmeldebeitrages) eine automatische Rückmeldung in das kommende Semester.

Sollte eine Sperre Ihre Rückmeldung zum kommenden Semester verhindern, wird Ihnen diese im Campus-Portal unter dem Reiter Studienservice angezeigt. Bitte reichen Sie in diesem Fall die fehlenden Unterlagen im Studierendensekretariat ein oder kontaktieren Sie uns zu unseren Sprechzeiten.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps