Rückerstattung von Semesterbeiträgen

Erstattung durch das Studierendensekretariat

  • Doppel- oder Überzahlung:
    Erstattung des zu viel bezahlten Beitrages
  • Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn:
    Erstattung des kompletten Semesterbeitrages

Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall im Vorfeld oder zeitgleich ein Antrag für eine Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn eingereicht werden muss. Alle Informationen zur Exmatrikulation finden Sie unter www.w-hs.de/exmatrikulation.

Für eine Rückerstattung füllen Sie bitte den Rückerstattungsantrag sorgfältig aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Senden Sie diesen im Anschluss an rueckerstattung(at)w-hs.de.

Anteilige Erstattung durch den AStA der Westfälischen Hochschule

  • Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn:
    Hier ist lediglich eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets möglich (Berechnung unter Abzug der bereits in Anspruch genommenen Monate). Anteilige Beiträge für den Sozialbeitrag (AkaFö- und  AStA-Beitrag) werden nicht erstattet.

Den entsprechenden Rückerstattungsantrag erhalten Sie: Rückerstattungsantrag des AStA.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps