Rückerstattung von Semesterbeiträgen
Eine Rückerstattung des Semesterbeitrages ist in folgenden Fällen möglich:
1) Doppel- oder Überzahlung:
Erstattung des zu viel bezahlten Beitrages!
Die Erstattung erfolgt durch das Studierendensekretariat.
Einen entsprechenden Rückerstattungsantrag erhalten Sie - hier - oder direkt im Studierendensekretariat. Bitte ausfüllen und im Studierendensekretariat abgeben.
2) Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn:
Erstattung des kompletten Semesterbeitrages!
Die Erstattung erfolgt durch das Studierendensekretariat.
Einen entsprechenden Rückerstattungsantrag erhalten Sie - hier - oder direkt im Studierendensekretariat. Bitte ausfüllen und im Studierendensekretariat abgeben.
3) Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn:
Hier ist lediglich eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets möglich (Berechnung unter Abzug der bereits in Anspruch genommenen Monate). Anteilige Beiträge für den Sozialbeitrag (AkaFö- und AStA-Beitrag) werden nicht erstattet.
Einen entsprechenden Rückerstattungsantrag erhalten Sie hier oder direkt beim AStA.