Rückerstattung von Semesterbeiträgen

Für eine Rückerstattung füllen Sie bitte den erforderlichen Rückerstattungsantrag (siehe rechte Spalte) sorgfältig aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht!

Hinweis: Die Bearbeitung und Auszahlung Ihres Rückerstattungsantrages beträgt ca. 3 Wochen.

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Doppel- oder Überzahlung

Hierbei können Sie einen Antrag auf Erstattung des zu viel gezahlten Betrages stellen. Ihr zu erstattendes Guthaben können Sie im Campus-Portal unter dem Reiter Studienservice/Zahlungen einsehen.

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Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn

Sie haben sich vor Vorlesungsbeginn exmatrikuliert aber bereits den Semesterbeitrag für das neue Semester überwiesen? In diesem Fall können Sie auf Antrag den kompletten Betrag erstattet bekommen.

Wichtig bei bestandener Abschlussprüfung im neuen Semester
Eine automatische Exmatrikulation nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit (inkl. Kolloquium) bzw. Ihrer letzten Prüfungsleistung findet nicht statt. Eine sofortige Exmatrikulation kann nur auf Antrag im Campus-Portal erfolgen und ist auch vor Eingabe des Prüfungsergebnisses möglich

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Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn

Bei einer Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn, ist lediglich eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets möglich (Berechnung unter Abzug der bereits in Anspruch genommenen Monate).

Die Rückerstattung erfolgt hier über den AStA der Westfälischen Hochschule. Alle Informationen sowie den Antrag finden Sie unter: https://www.asta-wh.de/semesterticket/

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps