Pflege von Angehörigen
Die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie ist uns an der Westfälischen Hochschule ein wichtiges Anliegen. Aufgrund der demographischen Entwicklung, tritt die Thematik „Pflege von Angehörigen" bei vielen Menschen immer mehr in den Fokus. Die einhergehenden möglichen Belastungen von pflegenden Angehörigen wie:
- zeitliche Einschränkungen
- finanzielle Belastungen
- emotionale Überforderung
- körperliche Beeinträchtigungen
- soziale Einschränkungen
sind nicht zu unterschätzen. Deshalb haben wir für Sie wichtige Informationen und Kontakte zusammengestellt, um solche Situationen nicht alleine ohne Hilfe bewältigen zu müssen. Sehr zu empfehlen ist auch die sogenannte "Notfallmappe", welche uns - im Rahmen des "auditsberufundfamilie" - exklusiv zur Verfügung gestellt wurde. Die "Notfallmappe" kann Ihnen als Unterstützung bei vielen organisatorischen Abläufen sowie zur Übersicht aller benötigten Kontakte/Daten hilfreich sein. Gerne können Sie auch Informationen zum Thema "Beruf und Pflege" bei der Westfälischen Hochschule in dem kompakten "Pflegeflyer" nachlesen.
Gesetzliche Grundlagen zur Freistellung
Bei einem pflegebedürftigen Angehörigen in der Familie stellen sich für berufstätige Familienmitglieder zahlreiche Fragen. Die Familie muss eine Lösung finden, wo und in welcher Form die Pflege sichergestellt werden kann. Berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können im Bedarfsfall berufliche Auszeiten in Anspruch nehmen, geregelt durch das Pflegezeitgesetz bzw. das Familienpflegezeitgesetz.
Freistellung bis zu zehn Arbeitstage:
Eine besonders kurzfristige Möglichkeit, um eine akute Pflegesituation zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen. Seit 2015 ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – vorgesehen. Erkundigen Sie sich vorab im Dezernat für Personalservice.
Freistellung bis zu sechs Monate:
Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, bis zu sechs Monate teilweise oder ganz aus der Berufstätigkeit auszusteigen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Für diese Zeit besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen.
Stundenreduzierung bis zu zwei Jahre: Beschäftigte können bis zu zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen.
Quelle und weitere Informationen:
Beurlaubung für Studierende
Studierende haben die Möglichkeit sich z. B. für die Pflege von nahen Angehörigen ein Semester vom Studium über das Studierendensekretariat beurlauben zu lassen. In dem Beurlaubungszeitraum fällt nur ein reduzierter Semesterbeitrag an. Für die Beantragung der Beurlaubung wird ein Nachweis - Bestätigung der Pflegeversicherung oder ärztliches Attest – benötigt. Gerne können Sie sich diesbezüglich an das Studierendensekretariat wenden.
Serviceangebote des Familienbüros
Pflege geht uns alle an und betrifft jeden von uns früher oder später. Die Pflege eines Familienmitgliedes oder einer anderen nahestehenden Person ist mit einem unermüdlichen Einsatz verbunden, da die Lebenssituation an neue Anforderungen angepasst werden muss. Deshalb bieten wir - allen Beschäftigten und Studierenden der Hochschule - Serviceangebote wie Online-Pflegeseminare, Beratungsgespräche sowie Ausgabe von Informationsmaterialien an.
Online Austausch für pflegende Angehörige
Gelassen und Selbstbestimmt – Beruf und Pflege vereinbaren!
Die Organisation von Pflegeaufgaben und die Pflege von Angehörigen mit der Berufstätigkeit zu vereinbaren, stellt eine große Herausforderung dar. Oft stehen Pflegende vor gegensätzlichen Anforderungen, die nicht oder nur schwer in Einklang zu bringen sind. Zwischen der Hektik des Arbeitsalltags und den Erfordernissen der Pflege gerät das eigene Wohlbefinden oft aus dem Blick.
Ziel der Austauschtreffen:
- individuelle Strategie für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege entwickeln
- berufliche und private Leistungsfähigkeit erhalten
- Veränderungen und Handlungsfähigkeit ermöglichen
- Umgang mit Stress verbessern
Referentin: Silke Niewohner; Gesundheitswissenschaftlerin (MPH), Dipl. Sozialarbeiterin, Lösungsorientierte Beraterin und Coach
Datum: jeweils mittwochs, 26.04., 14.06. und 27.09.2023
Uhrzeit: 12.00 bis 13.30
Ort: Online (die Zugangsdaten werden Ihnen per E-Mail zugeschickt)
Anmeldung*/Kontakt: Mail: familienbuero(at)w-hs.de; Telefon: 0209/ 9596-529; Fax: 0209/ 9596-504

Weitere Informationen zum Thema Pflege
Übersicht Pflegestützpunkte in Deutschland
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums: 030/20179131
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegeversicherung: 030/3406066-02
Kontakt

Ansprechpartnerin für das Thema "Vereinbarkeit von Familie und Hochschule"
