Beruflich Qualifizierte

Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber

Auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife können Sie als beruflich Qualifizierte oder berufliche Qualifizierter unter bestimmten Voraussetzungen studieren. Je nach beruflicher Vorbildung variieren die Möglichkeiten in Hinblick auf den Hochschulzugang. Es wird zwischen folgenden drei Gruppen unterschieden:

  • Personen mit abgeschlossener Aufstiegsfortbildung  (Meisterbrief, staatlich geprüfte Techniker, Fachwirte) haben Zugang zu allen Studiengängen. Dies gilt unabhängig von der fachlichen Ausrichtung der Fortbildung.
  • Personen mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger Tätigkeit im erlernten Beruf haben Zugang zu einem fachlich entsprechenden Studiengang.
  • Personen mit einer Ausbildung und anschließender Tätigkeit, die nicht in fachlichem Zusammenhang mit dem gewünschten Studiengang stehen, können eine Zugangsprüfung ablegen. Oder sie nehmen - ausschließlich in zulassungsfreien Studiengängen - ein zweisemestriges Probestudium auf.

Zugangsvoraussetzungen im Detail

Die konkreten Regelungen sowie die rechtlichen Grundlagen sind dem Merkblatt für in der beruflichen Bildung Qualifizierte zu entnehmen.

Bewerbungsfristen

Wintersemester        
mit Aufstiegsfortbildung 02.01.2024 bis 15.09.2024  
fachtreu 02.01.2024 bis 15.09.2024  
fachfremd 02.01.2024 bis 01.04.2024  
         
Sommersemester*        
fachtreu 02.01.2024 bis 15.03.2024  

*Eine Bewerbung zum Sommersemester ist ausschließlich für den zulassungsfreien Studiengang "Chemie Teilzeit (am Standort Recklinghausen)" möglich.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich per E-Mail an:

beruflich-qualifizierte(at)w-hs.de

und nicht über das reguläre Bewerbungsportal der WH.

Details zu den benötigten Unterlagen und zum Bewerbungsverfahren können Sie den Seiten 2 und 3 des Merkblattes für in der beruflichen Bildung Qualifizierte entnehmen.

Bei Rückfragen zur fachlichen Passung der Ausbildung und Berufserfahrung zum gewünschten Studiengang stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

In der Übersicht der Studiengänge erfahren Sie, welche Studiengänge zulassungsfrei und welche zulassungsbeschränkt sind.

Obligatorische Studienfachberatung

Für die Bewerbung um einen Studienplatz über die berufliche Qualifizierung ist ein Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung notwendig.
Dieses dient der Reflexion der Studienwahl und nimmt auf den Bewerbungsprozess keinen Einfluss. Inhalte des Gespräches können mitunter sein: 

  • Vorkenntnisse und inhaltliche Anforderungen im Studium
  • Möglichkeiten der inhaltlichen Vorbereitung
  • Studienmotivation
  • Studien- und Lebensfinanzierung
  • Vereinbarkeit mit den vorhandenen Lebensumständen
  • „Roter Faden“  im Lebenslauf

Zusätzlich erhalten Studieninteressierte Detailinformationen zu Studienanforderungen und -inhalten, Studienaufbau und  –ablauf, zum Praxissemester, zu Studienschwerpunkten und Studienrichtungen im jeweiligen Studiengang.

Mithilfe des Formulars Nachweis über das Beratungsgespräch dokumentieren Sie die Erfüllung dieser Auflage.

Auflistung der Studienfachberater und Beraterinnen:
Studienfachberatung Campus Gelsenkirchen
Studienfachberatung Campus Bocholt
Studienfachberatung Campus Recklinghausen

   
 

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps