Förderungsdetails

Welche Auslandsvorhaben werden mit PROMOS Stipendien gefördert?  

Folgende Vorhaben sind förderfähig für eine Dauer von bis zu 6 Monaten:

  1. Semesterstipendien
  2. Abschlussarbeiten für Bachelor und Master
  3. Praktika im außereuropäischen Ausland
    (Ausnahme: die Schweiz; bei Praktikum Förderung möglich)

Für jede der drei Optionen gelten folgende Voraussetzungen: 

  • die nicht innerhalb der EU bzw. des ERASMUS-Raumes stattfinden und somit keine ERASMUS-Aufenthalte sind 
  • Studienaufenthalte: Mindestdauer von 1 Monat (bis zu 6 Monaten)
  • Praktika und Abschlussarbeiten: Mindestdauer von 6 Wochen  (bis 6 Monate)
  • die im Rahmen des Studiums an der Westfälischen Hochschule als anerkannte Auslandsaufenthalte abgeleistet werden
    (Ihr Fachbereich erkennt Credits an)


Praktika im außereuropäischen Ausland

Praktika in folgenden Institutionen sind nicht PROMOS-fähig:

  • Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulate)
  • Internationale Organisationen (UN, EU)
  • Deutsche Schulen im Ausland
  • Goethe-Institute e.V.
  • Max-Weber-Stiftung (ehemalige Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland - DGIA)
  • Deutsche Archäologische Institute im Ausland
  • Institut für Auslandsbeziehungen

In diesen Fällen können Sie sich beim DAAD für ein Kurzstipendium für Praktika im Ausland bewerben.
 

Weitere Informationen 

Auslandsbafög  wird auf die Stipendien teilweise angerechnet.
Die Stipendien können nur an Deutsche oder Deutschen Gleichgestellte ausgezahlt werden.

Individuelle Studienvorhaben an ausländischen Hochschulen sind förderbar, AUSSER an Hochschulen, mit denen ERASMUS-Verträge bestehen.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Nora Bochnig