Zweit- und Gasthörerschaft

Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben und nicht beurlaubt sind, können auf Antrag als Zweithörer*in an der Westfälischen Hochschule zugelassen werden.
Als Zweithörer*in dürfen Sie Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen im Studium ablegen – vorausgesetzt, der gewünschte Studiengang wurde nicht von der WH ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie:
Zweit- und Gasthörende haben keinen Anspruch auf ein Semesterticket. Der Beitrag für kleine Zweithörerschaften und Gasthörerschaften beträgt pro Semester 100 Euro. Große Zweithörerschaften werden beitragsfrei angeboten.
Große Zweithörerschaft
Große Zweithörende sind Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt sind und parallel einen zusätzlichen Studiengang an der WH studieren möchten.
Große Zweithörende können:
- alle regulären Lehrveranstaltungen besuchen
- Prüfungen ablegen und Leistungen erbringen
- Credits erwerben
- das Studium an der WH abschließen
Bitte beachten Sie:
Eine große Zweithörerschaft ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren und an der WH einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang belegen möchten.
Wichtig:
Wenn Sie bereits als großer Zweithörer an der WH eingeschrieben sind, müssen Sie sich jedes Semester fristgerecht zurückmelden (siehe: Fristen und Vorlesungszeiten). Dazu muss eine aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule vorgelegt werden.
Kleine Zweithörerschaft
Kleine Zweithörende sind Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt sind und einzelne Lehrveranstaltungen des gleichen Studienganges an der WH belegen möchten.
Kleine Zweithörende können, studienbegleitende Prüfungen ablegen, sofern sie gemäß Prüfungsordnung die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen kann somit versagt werden.
Für die Anerkennung von besuchten Lehrveranstaltungen und erworbenen Credits ist die Hochschule zuständig, an der die Studierenden als ordentliche Studierende eingeschrieben sind.
Hinweis:
Die Zulassung erfolgt immer NUR für EIN Semester. Der Antrag für eine kleine Zweithörerschaft ist in jedem Semester NEU zu beantragen.
Gasthörerschaft
Eine Gasthörerschaft ermöglicht es, einzelne Lehrveranstaltungen an der Westfälischen Hochschule zu besuchen, ohne dort regulär eingeschrieben zu sein.
Die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen ist nur möglich, wenn im jeweiligen Kurs ausreichend Kapazitäten vorhanden sind und dies vorab mit dem zuständigen Fachbereich abgestimmt wurde.
Wichtig:
Gasthörende können keine Prüfungen ablegen, keine Credits erwerben und erhalten kein Semesterticket. Ein Studienabschluss ist nicht möglich.
Ausschluss von Gast- und Zweithörerschaften
Wintersemester 2026/27 und Sommersemester 2027
Für die folgenden Studiengänge kann KEINE Gast- oder Zweithörerschaft beantragt werden:
| Studiengang | Abschluss | Standort |
| Digital Business und IT Management | Bachelor | Gelsenkirchen |
| Entertainment-, Event- und Sportbusiness | Bachelor | Gelsenkirchen |
| Informatik | Bachelor | Gelsenkirchen |
| Informatik und Design | Bachelor | Gelsenkirchen |
| International Business Studies | Bachelor | Gelsenkirchen |
| Journalismus / Public Relations | Bachelor | Gelsenkirchen |
| Management | Master | Gelsenkirchen |
| Molekulare Biologie | Bachelor | Recklinghausen |
| Organizational Behavior | Master | Gelsenkirchen |
| Wirtschaftsinformatik | Bachelor | Gelsenkirchen |
| Wirtschaftspsychologie | Bachelor | Bocholt |
| Wirtschaftspsychologie | Bachelor | Gelsenkirchen |
Bewerbungsfristen
| Sommersemester: | 13.01. - 15.02. | |
| Wintersemester: | 15.07. - 31.08. | |
Bewerbung
Eine Bewerbung ist ausschließlich innerhalb der Bewerbungsfrist möglich. Die Anträge und weitere Informationen finden Sie während des Bewerbungszeitraums auf dieser Seite.
Kontakt
Bernd Bornemann
Mitarb. in Techn. u. Verw.,
Raum: B3.0.08
Tel.: 0209/9596-946



