Zweit- und Gasthörerschaft

Zweithörende

Nachweislich eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer inländischer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörende an der Westfälischen Hochschule zugelassen werden. Sie erhalten damit die Berechtigung für den Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen. Bedingung ist, dass der ausgewählte Studiengang nicht von der WH ausgeschlossen wurde (siehe: Ausschluss von Gast- und Zweithörerschaften). Zweithörende haben keinen Anspruch auf ein Semesterticket. Der Zweithörerbeitrag für kleine Zweithörerschaften beträgt pro Semester 100 Euro. Große Zweithörerschaften werden beitragsfrei angeboten.

Große Zweithörerschaft

Große Zweithörende sind eingeschriebene nicht beurlaubte Studierende einer anderen Hochschule und möchten parallel einen zusätzlichen Studiengang an der WH studieren. Dabei können alle regulären Veranstaltungen besucht, Studienleistungen erbracht sowie entsprechende Credits erworben werden. Das Studium kann an der WH abgeschlossen werden.  Eine große Zweithörerschaft ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren und an der WH einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang belegen möchten.

Hinweis: Wer bereits großer Zweithörer an der WH ist, muss sich zu jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist (siehe: Fristen und Vorlesungszeiten) zurückmelden. Dazu muss eine aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule vorgelegt werden.

Kleine Zweithörerschaft

Kleine Zweithörende sind eingeschriebene nicht beurlaubte Studierende einer anderen Hochschule, die einzelne Lehrveranstaltungen des gleichen Studienganges an der WH belegen. Kleine Zweithörende sind berechtigt, studienbegleitende Prüfungen abzulegen, sofern sie gemäß Prüfungsordnung die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen kann somit versagt werden.

Für die Anerkennung von besuchten Lehrveranstaltungen und erworbenen Credits ist die Hochschule zuständig, an der die Studierenden als ordentliche Studierende eingeschrieben sind.

Hinweis: Die Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester. Der Antrag für eine kleine Zweithörerschaft ist in jedem Semester neu zu beantragen.

Gasthörende

Die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen ist im Prinzip möglich. Es muss jedoch vorab mit dem Fachbereich abgeklärt werden, ob die Kapazitäten der gewünschten Lehrveranstaltung für eine Teilnahme ausreichen. Gasthörende erhalten kein Semesterticket und können keine Prüfungen ablegen. Der Gasthörerbeitrag beträgt pro Semester 100 Euro.

Ausschluss von Gast- und Zweithörerschaften

Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024

Für die folgenden Studiengänge kann keine Gast- oder Zweithörerschaft beantragt werden:

Accounting und Controlling Master Standort Gelsenkirchen
Digital Business und IT Management Bachelor Standort Gelsenkirchen
Digitaler Qualitätsjournalismus Master Standort Gelsenkirchen
Informatik Bachelor Standort Gelsenkirchen
Informatik duale Variante Bachelor Standort Gelsenkirchen
Informatik Master Standort Gelsenkirchen
International Business Studies Bachelor Standort Gelsenkirchen
International Management Bachelor Standort Bocholt
Internet-Sicherheit Master Standort Gelsenkirchen
Journalismus / Public Relations Bachelor Standort Gelsenkirchen
Kommunikationsmanagement Master Standort Gelsenkirchen
Management Master Standort Gelsenkirchen
Medieninformatik Master Standort Gelsenkirchen
Medizintechnik Bachelor Standort Gelsenkirchen
Medizintechnik Teilzeit Bachelor Standort Gelsenkirchen
Medizintechnik duale Variante Bachelor Standort Gelsenkirchen
Medizintechnik Master Standort Gelsenkirchen
Molekulare Biologie Bachelor Standort Recklinghausen
Wirtschaft Bachelor Standort Gelsenkirchen
Wirtschaft duale Variante Bachelor Standort Gelsenkirchen
Wirtschaftsinformatik Bachelor Standort Gelsenkirchen
Wirtschaftsinformatik duale Variante Bachelor Standort Gelsenkirchen
Wirtschaftsinformatik Master Standort Gelsenkirchen
Wirtschaftspsychologie Bachelor Standort Gelsenkirchen
Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps