Zweit- und Gasthörerschaft

Zweithörende
Nachweislich eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer inländischer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörende an der Westfälischen Hochschule zugelassen werden. Sie erhalten damit die Berechtigung für den Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen. Bedingung ist, dass der ausgewählte Studiengang nicht von der WH ausgeschlossen wurde (siehe: Ausschluss von Gast- und Zweithörerschaften). Zweithörende haben keinen Anspruch auf ein Semesterticket. Der Zweithörerbeitrag für kleine Zweithörerschaften beträgt pro Semester 100 Euro. Große Zweithörerschaften werden beitragsfrei angeboten.

Große Zweithörerschaft
Große Zweithörende sind eingeschriebene nicht beurlaubte Studierende einer anderen Hochschule und möchten parallel einen zusätzlichen Studiengang an der WH studieren. Dabei können alle regulären Veranstaltungen besucht, Studienleistungen erbracht sowie entsprechende Credits erworben werden. Das Studium kann an der WH abgeschlossen werden. Eine große Zweithörerschaft ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren und an der WH einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang belegen möchten.
Hinweis: Wer bereits großer Zweithörer an der WH ist, muss sich zu jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist (siehe: Fristen und Vorlesungszeiten) zurückmelden. Dazu muss eine aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule vorgelegt werden.

Kleine Zweithörerschaft
Kleine Zweithörende sind eingeschriebene nicht beurlaubte Studierende einer anderen Hochschule, die einzelne Lehrveranstaltungen des gleichen Studienganges an der WH belegen. Kleine Zweithörende sind berechtigt, studienbegleitende Prüfungen abzulegen, sofern sie gemäß Prüfungsordnung die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen kann somit versagt werden.
Für die Anerkennung von besuchten Lehrveranstaltungen und erworbenen Credits ist die Hochschule zuständig, an der die Studierenden als ordentliche Studierende eingeschrieben sind.
Hinweis: Die Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester. Der Antrag für eine kleine Zweithörerschaft ist in jedem Semester neu zu beantragen.

Gasthörende
Die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen ist im Prinzip möglich. Es muss jedoch vorab mit dem Fachbereich abgeklärt werden, ob die Kapazitäten der gewünschten Lehrveranstaltung für eine Teilnahme ausreichen. Gasthörende erhalten kein Semesterticket und können keine Prüfungen ablegen. Der Gasthörerbeitrag beträgt pro Semester 100 Euro.

Ausschluss von Gast- und Zweithörerschaften
Wintersemester 2025/26 und Sommersemester 2026
Für die folgenden Studiengänge kann keine Gast- oder Zweithörerschaft beantragt werden:
Digital Business und IT Management | Bachelor | Standort Gelsenkirchen |
Entertainment-, Event- und Sportbusiness | Bachelor | Standort Gelsenkirchen |
International Business Studies | Bachelor | Standort Gelsenkirchen |
Journalismus / Public Relations | Bachelor | Standort Gelsenkirchen |
Management | Master | Standort Gelsenkirchen |
Molekulare Biologie | Bachelor | Standort Recklinghausen |
Organizational Behavior | Master | Standort Gelsenkirchen |
Wirtschaftspsychologie | Bachelor | Standort Gelsenkirchen |
Antrag/Bewerbung
Reichen Sie bitte innerhalb der Bewerbungsfrist alle benötigten Bewerbungsunterlagen ein.
Den Antrag sowie weitere Informationen finden Sie, innerhalb der Bewerbungsfrist, auf der Einschreibungsseite in dem dazugehörigen Dokument.
Bewerbungsfristen
Wintersemester
15.07. - 31.08.
Sommersemester
02.01. - 15.02.
Kontakt
Bernd Bornemann
Mitarb. in Techn. u. Verw.,
Raum: B3.0.08
Tel.: 0209/9596-946