Master-Studiengang "Wirtschaftsrecht"

Der nach Akkreditierungsrat durch FIBAA akkreditierte Studiengang baut auf einem wirtschaftsjuristischen Bachelor-Abschluss auf, ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen aber auch für Absolventen juristischer, betriebswirtschaftlicher oder verwaltungwissen- schaftlicher Studiengänge (auch anderer Hochschulen) zugänglich.
Im Unterschied zum Bachelor weisen die Master-Studierenden eine weitergehende Qualifikation auf, die insbesondere Konzeptions-, Beratungs- und Problemlösungsqualität auf hohem Niveau, planende, strategische und gestalterische Fähigkeiten sowie Führungs- und Managementkompetenz umfasst, die alle für verantwortungsvolle Aufgaben in Wirtschaft und Verwaltung oder auch für eine selbständige Tätigkeit qualifizieren.

Für die beiden angebotenen Profilfelder bedeutet dies z. B.:

  • Profilfeld "Arbeitsrecht und Personalwirtschaft": Leitungsaufgabe im Personaldezernat (das bei mittelständischen Unternehmen im Übrigen oft in Personeneinheit Rechtsfragen bearbeitet), bei der Arbeitsagentur, Personalvermittlern, Zeitarbeitsfirmen; selbständige Tätigkeit als Personalentwickler, Headhunter, Fachberater bei Auslandseinsätzen, Coach; Steuerungs- oder Forschungstätigkeit bei Gewerkschaften, Verbänden, Sozialträgern;
  • Profilfeld "Finanzen und Steuern": Führungsaufgabe im Bank- und Finanzsektor inkl. Bankaufsicht; Weiterqualifizierung zum Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer; Führungsaufgabe in der Finanz-, Rechnungslegungs-, Revisions- oder Steuerabteilung eines Unternehmens.

Das dritte Semester ist schwerpunktmäßig dem projektbezogenen Lernen gewidmet. In einem Praxisprojekt erhalten Sie die Möglichkeit, interdisziplinär Ihre Kenntnisse und Kompetenzen in einem Projektteam unter Beweis zu stellen.
Neben dem Praxisbezug ist natürlich auch die Wissenschaftlichkeit ein prägendes Merkmal des Studiums, das insbesondere in Seminaren und der Master-Thesis, die im letzten Semester zu verfassen ist, zum Ausdruck kommt.
Das Studium wird mit einem Master-Grad (LL.M.) abgeschlossen. Dieser qualifiziert insbesondere für eine Tätigkeit im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung und berechtigt zu einem Promotionsstudium.