Energiewirtschaft und Energiepolitik

Die Energiewirtschaft orientiert sich am "Energiewirtschaftlichen Dreieck". Dies basiert auf einer Energieversorgungssicherheit, einer ökologischen Nachhaltigkeit und einer Wirtschaftlichkeit im Umgang mit Energie, die nicht mit einer maximalen Profitrate von Energieversorgungsunternehmen zu verwechseln ist. Rechtlich eingebunden ist die Energiewirtschaft im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Federführend, auch für die Energieforschung, ist dabei das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Forschungsgegenstand der Energiewirtschaft und von Energieträgern wie Elektrizität, Gas, Kohle, flüssige Kraftstoffe etc., sind die Bereiche der Energiegewinnung, Energiespeicherung und der Transport von Energie über Netze bis zum Energiehandel über die Energiebörse. Träger der Energiewirtschaft können privatwirtschaftliche Unternehmen oder auch staatliche Unternehmen sein.

Die Energiepolitik bestimmt die staatliche Intervention in die Energiewirtschaft. Sie definiert die institutionellen Bedingungen (Staat vs. Markt) und legt die Struktur der Energiewirtschaft fest. Energiepolitik ist dabei als sektorale Strukturpolitik ein Teilgebiet der Wirtschaftspolitik mit interdependenten Beziehungen zur Umwelt- und Klimapolitik aber auch zur Verkehrspolitik.

 

Aktuelle Forschungthemen im Bereich der Energiewirtschaft und -politik

    • R.-M. Marquardt (2016). “Hebt das Emissionshandelssystem die Emissionseinsparungen des Ökostromausbaus auf?“. Wirtschaftsdienst, 96. Jg., Heft 7/2016, erscheint demnächst.
    • H.-J. Bontrup (2016): Ölpreisverfall und Erneuerbare Energien, Solarzeitalter, Heft 2, S. 19f.
    • H.-J. Bontrup und R.-M. Marquardt (2015): Die Energiewende: Verteilungskonflikte, Kosten und Folgen. Köln: Papy Rossa.
    • H.-J. Bontrup und R.-M. Marquardt (2015): Die Zukunft der großen Energieversorger. Konstanz: UVK.
    Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
    Michael Brodmann