Voraussetzungen Bachelor als ausbildungs-, praxis- oder berufsintegrierte Variante

1. Nachweis eines Ausbildungs-, Praxis- oder Weiterbildungsvertrages

Zu folgenden Studiengängen ist der Zugang mit einem Ausbildungs-, Praxis- oder Weiterbildungsvertrag möglich:

  • Bionik
  • Data Science
  • Digitale Systeme*
  • Elektrotechnik (Gelsenkirchen)
  • Elektrotechnik - Smart Communication (Bocholt)
  • Informatik.Softwaresysteme
  • International Business Law and Business Management*
  • Maschinenbau (Bocholt)
  • Maschinenbau (Gelsenkirchen)*
  • Mechatronik
  • Medizintechnik*
  • Robotik und Automatisierung
  • Technische Gebäudeausrüstung
  • Umweltingenieurwisschenschaften
  • Wasserstoffsysteme und Erneuerbare Energien
  • Wirtschaft (Bocholt)*
  • Wirtschaft (Gelsenkirchen)*
  • Wirtschaftsinformatik (Bocholt)
  • Wirtschaftsingenieurwesen - Technisches Facility Management
  • Wirtschaftsrecht*

Zu folgenden Studiengängen ist der Zugang nur mit einem Ausbildungs- oder Praxisvertrag möglich:

  • Informatik
  • Wirtschaftsinformatik (Gelsenkirchen)

Hinweis - Studiengangspezifisches Praktikum nicht erforderlich

Für ausbildungs-, praxis oder berufsintegrierte Studiengänge muss kein studiengangspezifisches Praktikum nachgewiesen werden.

2. Hochschulzugangsberechtigung

Es gibt unterschiedliche Abschlüsse, die Sie zu einem Studium an der Westfälischen Hochschule qualifizieren:

  • Fachhochschulreife
  • allgemeine Hochschulreife
  • fachgebundene Hochschulreife
  • eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung

Bei der Fachhochschulreife wird häufig zwischen dem schulischen und dem praktischen Teil unterschieden. Den schulischen Teil erwerben Sie in einer entsprechenden Schule. Der praktische Teil kann eine abgeschlossene Ausbildung, ein einjährig gelenktes oder ein halbjähriges Praktikum sein. Welche Form des Praktikums Sie für eine Studienberechtigung benötigen, steht im Regelfall auf Ihrem Zeugnis. Bei Rückfragen ist Ihre Schule der richtige Ansprechpartner.

Falls Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben, prüfen Sie bitte auf Ihrem Zeugnis, ob diese auch für NRW gilt.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Katrin Kramps