Praktikum zum gewählten Studiengang
Vor Aufnahme des Bachelorstudiums muss für die meisten Studiengänge ein Praktikum bis zum 30. September absolviert werden. Bei der Einschreibung ist entweder ein vollständiges Praktikum oder eine vorläufige Bescheinigung (Enddatum 30.09.) nachzuweisen. Einschlägige Ausbildungs- bzw. Berufstätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden. Art und Umfang des Praktikums ist abhängig vom gewünschten Studiengang.
Nähere Informationen zu den Praktikaanforderungen (zeitlicher Umfang sowie zu leistende Tätigkeiten) erhalten Sie hier.