Härtefallantrag / Antrag auf Nachteilsausgleich
Härtefallantrag
In begründeten Ausnahmefällen können Bewerber/innen eine Hochschulzulassung auch im Wege eines Härtefallantrages erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich können Bewerber/innen stellen, wenn sie besonders schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote und/oder eine längere Wartezeit zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.