Datum HZB
Haben Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach dem 15. Juli 2009 erworben (z.B. auf der zweijährigen Berufsfachschule oder nach Abschluss der 12. Klasse Gymnasium / Gesamtschule) und anschließend nach Ableistung des vorgeschriebenen praktischen Teils (einjähriges Praktikum, halbjähriges Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung) die volle Fachhochschulreife erlangt, tragen Sie bitte als Datum des Erwerbs der HZB den Zeitpunkt des Erwerbs des praktischen Teils der Fachhochschulreife ein.
Sofern der schulische Teil vor dem 15. Juli 2009 erworben wurde, tragen Sie bitte als Datum des Erwerbs der HZB den Zeitpunkt des Erwerbs des schulischen Teils der Fachhochschulreife ein.
Bitte beachten Sie jedoch, dass der praktische Teil der Fachhochschulreife spätestens am 30. September abgeschlossen sein muss, damit die Studienaufnahme in diesem Jahr möglich ist. Die Bescheinigung über den abgeleisteten praktischen Teil ist bei der Einschreibung vorzulegen.