Bitte beachten Sie, dass für alle dualen Studiengänge der Nachweis eines Aus- oder Weiterbildungsvertrages zwingend notwendig ist. Wenn Sie einen solchen Vertrag derzeit noch nicht, aber spätestens bis zu Ihrer Einschreibung (letzte Möglichkeit: 30. September), nachweisen können, klicken Sie hier bitte "Ja" an. Bitte beachten Sie, welche Art von Vertrag für den von Ihnen gewählten Studiengang möglich ist. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich hier.