Anerkennung und Anrechnung von Prüfungsleistungen und Kompetenzen
Studierende in Studiengängen der Wissenschaftlichen Weiterbildung haben die Möglichkeit, sich an anderen hochschulischen Bildungseinrichtungen erbrachte Prüfungsleistungen und erworbene Kompetenzen im Weiterbildungsstudium anerkennen zu lassen. Voraussetzung ist, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen.
Auf Antrag kann die Hochschule auch auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Qualifikationen, beispielsweise aus der Berufspraxis, anrechnen. Diese müssen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sein.
Anerkennung und Anrechnung erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 63a des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes) und können Ihnen helfen, Ihre Studienzeit zu verkürzen sowie Doppelarbeit zu vermeiden. Details sind in der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge an der Westfälischen Hochschule geregelt.
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der Anrechnung und Anerkennung in der Wissenschaftlichen Weiterbildung ausschließlich für Studiengänge gilt. Innerhalb von Zertifikatsangeboten ist dies hingegen nicht möglich.
Wie funktionieren Anerkennung und Anrechnung?
Wenn Sie bereits Leistungen in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Bildungseinrichtung erbracht haben, können diese auf Antrag auf Ihren aktuellen Studiengang angerechnet werden. Auch außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen können berücksichtigt werden.
Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Leistungen liegt bei der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Einen Hinweis auf den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss bzw. das Prüfungsamt finden Sie auf der Website Ihres Weiterbildungsangebots. Die für eine Anerkennung oder Anrechnung notwendigen Informationen, wie Zeugnisse und Modulbeschreibungen, müssen von Ihnen bereitgestellt werden.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrem Antrag benötigen, stehen Ihnen die entsprechenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner Ihres Weiterbildungsangebots gerne zur Verfügung.
Beratung für Interessierte

Stabsstelle Qualitätssicherung
Wissenschaftliche Weiterbildung
Raum: A3.1.11
Tel.:
0209/9596-8009