Werde Orientierungstutor:in für deinen Fachbereich

Hier findest du detaillierte Informationen zu den Tätigkeiten als Orientierungstutor:in sowie der dazugehörigen Qualifizierung. Was für diese Tätigkeit spricht hast du vermutlich schon auf unserer Hauptseite zum Tutorenprogramm erfahren. Sonst wärst du bestimmt nicht hier :)

Was macht eigentlich ein/e Orientierungstutor:in?

Orientierungstutor:innen sind besonders zu Beginn des Studiums für Studienanfängerinnen und -anfänger da. Das kann bereits in den Orientierungswochen vor dem eigentlich Studienbeginn sein, sich aber auch über die ersten Semester erstrecken. Je nach Bedarfen und Strukturen des Fachbereiches unterstützen sie dabei ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen auch langfristig beim erfolgreichen Studieren.

Oft übernehmen sie dabei die Leitung einer Gruppe von Erstsemestern.

Zu ihren Tätigkeiten gehören u.a.:

  • Die Studierenden an der WHS willkommen zu heißen (Kennenlernen, Vernetzung ...) 
  • Durch eine erste Orientierung Unsicherheiten zum Studienstart abzubauen (Informationen zur Hochschule und zum Studienablauf ...)
  • Ein angenehmes, offenes und kooperatives Arbeitsklima herzustellen (gegenseitige Unterstützung, Austausch ...)

Wie du dies umsetzen kannst, erlernst du in unseren Qualifizierungen.

Was lernst du in den Qualifizierungen?

Klicke, um ergänzende Informationen zum Modulaufbau zu bekommen, der in der Grafik dargestellt wird.
Modulaufbau Orientierungstutor:innen

Welche Voraussetzungen gibt es?

    Das Wichtigste zuerst:
    Wir können dir leider keine Tätigkeit vermitteln. Sprich dazu bitte aktiv Lehrende in deinem Fachbereich an. Viele freuen sich über dieses Engagement deinerseits und können dir mitteilen, ob es die Möglichkeit gibt in deinem Fachbereich zur Orientierung tätig zu werden.

    Davon ab solltest du ...

    • ... Spaß daran haben Gruppen anzuleiten und motivierend durch die Studieneingangsphase zu begleiten.
    • ... dir der Verantwortung, die damit einhergeht bewusst sein: Du hast eine Vorbildfunktionn und nicht selten
          werden dich Studierende auch nach deiner Tätigkeit noch um Rat fragen.
    • ... während der Qualifzierungstermine Zeit haben.

    Wenn alles gegeben ist steht deiner Qualifizierung nichts mehr im Wege. 

    Termine und Anmeldung

    Die Qualifizierungen für 2024 finden statt am …

    • Standort Recklinghausen 
    • Standort Bocholt
    • Standort Gelsenkirchen 

    Lust bekommen mit zu machen? – Hier geht es zum Anmeldeformular. Alles Weitere erfährst du in der Bestätigungsmail. Solltest du an einem der Qualifizierungstage nicht können, melde dich bitte trotzdem an und teile uns diesen Umstand mit. 

    Weitere Informationen

    Melde dich gerne mit deinen Fragen bei uns! Übrigens: Durch den modularen Aufbau sind alle unsere Qualifizierungen kombinierbar. Wenn du also Interesse an mehr als einer hast, sprich uns bitte darauf an und wir erklären dir alles Weitere.

    Die Qualifizierung wird nicht vergütet, aber bei erfolgreicher Teilnahme erhältst du ein Zertifikat. Der Einsatz als Tutorin bzw. Tutor wird bei studentischen Hilfskräften mit derzeit 14,25 €/h vergütet. Das ist 1€ mehr als nicht qualifizierte stundentische Hilfskräfte erhalten. Genaue Stundenumfänge solltest du vorher mit deiner Ansprechperson im Fachbereich klären. Diese schließt auch mit dir einen Vertrag als studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskraft.

    Datenschutz

    Mit dem Abschicken des Anmeldeformulars willige ich ein, dass meine oben eingegebenen Daten zur Bearbeitung meiner Anmeldung zu den Qualifizierungsseminaren des Tutorenprogramms der Westfälischen Hochschule genutzt werden (Anmeldebestätigung, Informationen zu den Räumen, Versand von Zertifikaten etc.).

    Diese Einwilligung gilt ohne zeitliche, inhaltliche oder örtliche Beschränkung.

    Ich wurde darüber aufgeklärt, dass ich berechtigt bin, Auskunft über meine Daten zu ersuchen. Auch habe ich das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten (siehe Datenschutzerklärung der WH).

    Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
    Farina Rensinghoff