FAQs - TestAS

Was ist der TestAS?

Der TestAS (Test für ausländische Studierende) ist ein Intelligenztest. Mit dem Test wird überprüft ob eine Person studierfähig ist. Wenn eine Person keine Hochschulzugangsberechtigung durch ihre Schulzeugnisse oder Dokumente vom Studium nachweisen kann, ist es möglich die Berechtigung durch den TestAS zu erhalten. Hierfür müssen mindestens 95 Punkte in beiden Teilen der Prüfung erreicht werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung für das Heimatland muss vorliegen. Der Test kann auf Deutsch oder Englisch abgelegt werden. Alle weiteren Informationen zum TestAS finden Sie auf der Internetseite von TestAS.

Muss ich für den TestAS bezahlen?

Die Teilnahme am TestAS kostet 135 Euro. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.

Wann kann ich die TestAS Prüfung machen?

Der TestAS wird regelmäßig an verschiedenen Standorten angeboten. Die Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von TestAS.

Welche Punktzahl muss ich beim TestAS erzielen?

Wenn Sie mit Ihren Zeugnissen keine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können, dann müssen Sie in der TestAS Prüfung mindestens 95 Punkte in beiden Teilen des Tests erreichen. Eine Hochschulzugangsberechtigung aus Ihrem Heimatland muss in diesem Fall vorliegen.

Was passiert wenn ich zu wenig Punkte im TestAS habe?

Wenn Sie durch den TestAS Ihre Hochschulzugangsberechtigung nachweisen müssen und zu wenig Punkte erreicht haben, dann können Sie leider nicht an unserem Programm teilnehmen.

Wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung durch Ihre Zeugnisse nachweisen können, dann hat das Ergebnis keine Auswirkungen auf Ihre Bewerbung für das Programm.

Welches Fachmodul muss ich beim TestAS auswählen?

Das Fachmodul hängt davon ab, in welchem Bereich Sie studieren möchten. Wenn Sie zum Beispiel "Wirtschaft" studieren möchten, dann wählen Sie das Fachmodul "Wirtschaftswissenschaften" aus. Eine Übersicht mit weiteren Beispielen finden Sie im Dokument zu den Fachmodulen. Wenn Sie sich unsicher sind, dann sprechen Sie uns gerne an.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Sarah Schmidt