Deutsch-Sprachkurs
Der Kurs ist für Geflüchtete, die ein Studium an der Westfälischen Hochschule beginnen möchten. In dem Programm gibt es einen Sprachkurs der vom Deutschniveau B1 bis zum Niveau C1 führt.
Was ist das Ziel des Programms?
Das Ziel des Programms ist das Bestehen der Deutschprüfung am Ende des Programms. Bei einer Einschreibung in einen Studiengang muss das Zertifikat dieser Deutschprüfung vorgelegt werden. Bereits während des Sprachkurses werden die Teilnehmer an der Westfälischen Hochschule in den Studienalltag integriert. Somit ist ein problemloser Übergang ins Studium möglich.
Wann fängt der nächste Kurs an?
Der nächste Kurs beginnt am 20.01.2025.
Wie lange geht das Programm?
Der Kurs dauert 28 Wochen.
Wie häufig findet der Sprachkurs statt?
Der Sprachkurs findet an 22 Stunden pro Woche statt plus ca. 12 Stunden eigenständiges Lernen.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht und Tests?
Ja. Sie müssen bei unserem Programm immer anwesend sein. Falls Sie krank sind, dann brauchen wir ein Attest vom Arzt. Außerdem werden von dem Lehrenden regelmäßig Tests durchgeführt. Mit diesen Tests werden Ihre Leistung und Ihr Fortschritt überprüft. Wenn Sie in den Tests zu schlecht abschneiden oder unentschuldigt fehlen, dann kann dies zu einem Ausschluss von unserem Programm führen.
Muss ich für den Sprachkurs Bücher kaufen?
Nein, die benötigten Bücher werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Mechthild Rieger.
Telefonnummer: 0209-9596-963
E-Mail: mechthild.rieger@w-hs.de
Welche Dokumente muss ich für meine Bewerbung schicken?
Für Ihre Bewerbung brauchen wir folgende Unterlagen:
- Bewerbungsformular
- Deutschzertifikat (B1 oder B2)
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben (Hilfreiche Tipps)
- Abiturzeugnis (Übersetzung und in der Originalsprache)
- Kopie der Krankenversichertenkarte
- Aufenthaltstitel/Pass
Muss ich meine Unterlagen per Post schicken?
Nein, Sie können alle Unterlagen per E-Mail schicken an: mechthild.rieger@w-hs.de
Welches Sprachniveau muss ich haben?
Um an dem Programm teilnehmen zu können, müssen Sie das Deutschniveau B1 haben. Sie sollten eine Telc Prüfung B1 abgelegt haben und das Zertifikat als Kopie oder Scan mit der Bewerbung an uns schicken.
Das Sprachniveau wird vor dem Sprachkurs oder zu Beginn des Sprachkurses mit einem Einstufungstest überprüft.
Kann ich fehlende Dokumente zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen?
Sie müssen Ihre Dokumente nicht komplett zu uns schicken. Es ist nur wichtig, dass alle Unterlagen bis zur Bewerbungsfrist bei uns sind. Im Einzelfall können Sie fehlende Dokumente nach der Frist einreichen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Frau Rieger.
Was ist der Unterschied zwischen Universität und Fachhochschule?
Die Abschlüsse (Bachelor und Master) sind an beiden Hochschulen gleich. Der Unterschied liegt darin, dass an der Fachhochschule viele praxisbezogene Inhalte gelehrt werden. Universitäten sind eher theoretisch ausgerichtet. An der Fachhochschule gibt es weniger Studierende, hierdurch ist eine intensive und enge Betreuung durch Lehrende und Mitarbeitende möglich.
Welche Deutschprüfung muss ich nach dem Programm ablegen?
Nach dem Programm können Sie an der Sprachprüfung teilnehmen, die von den Sprachkursanbietern angeboten wird. In der Regel wird die Prüfung „Telc C1 Hochschule“ abgenommen. Sie können aber auch andere Prüfungen machen. Bitte lesen Sie dies auf unserer Homepage nach.
Was kostet das Programm?
Die Kosten für den Sprachkurs sowie die einmalige Zahlung der Prüfungsgebühr übernimmt der Staat für Sie. Die Mittel werden durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) verwaltet.
Aus versicherungstechnischen Gründen müssen Sie den Semesterbeitrag an unserer Hochschule Zahlen. Da können Sie aus zwei Möglichkeiten wählen:
- Zahlung des Semesterbeitrags in Höhe von 331,90 Euro:
Dann werden Sie als Studierender eingeschrieben und können neben der WH-Bücherei und allen weiteren WH-Angeboten auch die öffentlichen Verkehrsmittel mit dem Deutschlandticket nutzen.
- Zahlung eines Semesterbeitrags in Höhe von 100,00 Euro:
Dann werden Sie als Gasthörender eingeschrieben, können die WH-Bücherei und alle anderen WH-Angebote nutzen, jedoch entfällt das Semesterticket (Deutschlandticket).
Bitte überlegen Sie früh genug, wie Sie den Semesterbeitrag bezahlen können. Nicht immer wird der Betrag vom Jobcenter gezahlt. In manchen Fällen müssen Sie selbst bezahlen. Der Semesterbeitrag muss nach der Einschreibung innerhalb einer kurzen Zeit gezahlt werden.
Die Teilnahme an dem Kurs sowie die Übernahme der Prüfungsgebühr sind an eine offizielle Einschreibung (als Sprachstudierender oder Gasthörender) gebunden.
Bezahlt das Jobcenter die Kosten des Programms?
Ob das Jobcenter die Kosten für den Semesterbeitrag übernimmt, hängt vom jeweiligen Jobcenter ab. Bitte sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter.
Muss ich dem Jobcenter mitteilen, dass ich dieses Programm mache?
Ja. Es ist sehr wichtig, dass Sie das Jobcenter darüber informieren, dass Sie an unserem Programm teilnehmen. Sie sollten das Jobcenter bereits informieren, wenn Sie Interesse an dem Programm haben, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Kann ich Bafög beantragen oder zahlt das Jobcenter für mich?
Wenn wir Sie als Sprachstudenten einschreiben, dann erhalten Sie von uns einen Bafög-Antrag. Diesen Antrag müssen Sie ausfüllen und an das Bafög-Amt schicken. In bestimmten Fällen können Sie Schüler-Bafög erhalten. Diese finanzielle Hilfe müsse Sie nicht zurückzahlen. Falls Sie Schüler-Bafög erhalten, können Sie vom Jobcenter eine Beihilfe bekommen, damit Ihre Kosten gedeckt sind. Falls Sie kein Schüler-Bafög erhalten, dann zahlt das Jobcenter weiter für Sie.
Wann muss ich Bafög beantragen? Gibt es eine Frist?
Nach der Einschreibung haben Sie ca. einen Monat Zeit um den Bafög-Antrag zu stellen. Den Antrag erhalten Sie von uns bei der Einschreibung.