Förderungsdetails

Wer wird gefördert?  

  • Studierende, die ein vollständiges Studium (Erst- beziehungsweise Haupthörer) an der Westfälischen Hochschule absolvieren
  • ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum im Bachelor- oder Masterstudiengang ab dem 1. Semester absolvieren möchten

Wichtig: An folgenden Einrichtungen können keine Praktika mit ERASMUS+ gefördert werden:

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z.B. Nationale Agenturen)

Eine Praktikumsvergütung wird nicht auf die ERASMUS+ Förderung angerechnet.

Eine rückwirkende Förderung nach Start des Praktikums ist nicht möglich. 
 

Welche Länder sind förderfähig? 

  • Mitgliedsstaaten der EU:
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
     
  • Länder außerhalb der EU:
    Republik Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei
     
  • Überseeländer:
    Anguilla, Aruba, Bermuda, Bonaire, Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Britische Jungferninseln, Cayman Inseln, Curacao, Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Französisch Süd-und Antarktisgebiete, Grönland, Montserrat, Neukaledonien und Nebengebiete, Pitcairn, Saba, Sankt Bartholomäus, Sint Eustatius, Sint Maarten, Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln, St. Helena, Ascension, Tristan da Cunha, St. Pierre und Miquelon, Turks-und Caicos-Inseln, Wallis und Futuna-Inseln

Wie lange ist die Förderdauer?

  • 2 Monate (60 Tage) - 12 Monate (360 Tage) je Studienzyklus (Bachelor und Master)
  • Eine wiederholte Förderung ist möglich
  • Achtung: Die Gesamtförderdauer aller absolvierten Auslandsstudienaufenthalte darf 12 Monate pro Studienzyklus nicht überschreiten. Die bisher mit ERASMUS absolvierten Monate für ein Auslandsstudium werden ebenfalls angerechnet

Wie hoch ist der Fördersatz?

Die Höhe des ERASMUS+ Stipendiums richtet sich nach unterschiedlichen Ländergruppen. 

  • Ländergruppe 1: 
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

    Höhe der Stipendienrate: 600,00 Euro pro Monat / 20,00 Euro pro Tag
     
  • Ländergruppe 2: 
    Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

    Höhe der Stipendienrate: 540,00 Euro pro Monat / 18,00 Euro pro Tag
     
  • Ländergruppe 3: 
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

    Höhe der Stipendienrate: 490,00 Euro pro Monat / 16,33 Euro pro Tag

Sonderförderung

Sie haben eine Be­hin­derung oder ein Kind/Kinder und möchten im Ausland ein Praktikum machen?
Dann haben Sie die Möglichkeit eine Sonderförderung zu er­hal­ten. Lesen Sie alle In­for­ma­ti­onen dazu unter Besondere Unterstützung: Ausland mit Behinderung oder Kind

 

Weitere Details

  • Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium + Praktikum
     
  • Auslandsbafög 
    Es ist möglich, gleichzeitig eine Förderung aus ERASMUS+ und Auslandsbafög zu erhalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das ERASMUS+ Stipendium bis höchstens 300,00 Euro pro Monat anrechnungsfrei bleibt. Das bedeutet, dass ERASMUS+ Förderungen über 300,00 Euro auf Auslandsbafög angerechnet werden.
     
  • Beurlaubung
    Eine Beurlaubung ist grundsätzlich möglich. 
     
  • Elefand Registrierung 
    Elefand = Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland - Auswärtiges Amt 
    Eine Registrierung für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes ist stets sinnvoll. 
     
  • Europapässe 
    Europapass Mobilität
    Die Austellung eines "Europass Mobilitätsnachweises" wird dringend empfohlen. Die Beantragung erfolgt nach Rückmeldung über das International Office.

    Europass Lebenslauf / Europass Diploma Supplement
    Kann durch die/den Studierende/-n online selbst beantragt werden.
    Nähere Informationen zu den Europässen finden Sie über diesen Link.
Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Nora Bochnig