Bewerbung und To-Dos für Erasmus+

Wer kann sich bewerben? 

Es können sich ausschließlich Studierende um eine ERASMUS+ Förderung bewerben, die ein vollständiges Studium (Erst- beziehungsweise Haupthörer) an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen absolvieren.

Eine Förderung über ERASMUS+ ist für ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum im Bachelor- und Masterstudiengang ab dem 1. Semester möglich.

An folgenden Einrichtungen können keine Praktika mit ERASMUS+ gefördert werden:

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z.B. Nationale Agenturen)

Eine Praktikumsvergütung wird nicht auf die ERASMUS+ Förderung angerechnet.
 

Bis wann kann ich mich bewerben? 

Die Bewerbungsfrist endet einen Monat vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes. 
Bitte reichen Sie das Antragsformular "Grant Agreement" im Original im International Office ein.

Sie haben kurzfristig eine Zusage erhalten?
Dann melden Sie gerne bei uns im International Office.
 

Wie bewerbe ich mich? 

Die genaue Vorgehensweise für Ihre Bewerbung und Ihre To-Dos vor, während und nach dem Praktikum im Ausland, erklären wir im Detail in unserer "Step by Step" Anleitung sowie in unserer Checkliste "Erasmus+ Praktikum im Ausland".   

Vor dem Auslandssemester 

Während des Auslandspraktikums

Nach dem Auslandspraktikum

To-Dos Checkliste: Erasmus+ Praktikum im Ausland

Es ist nicht schwer - legen Sie jetzt los.
Ich freue mich auf Ihre Bewerbung.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Nora Bochnig