Auslandspraktikum in Großbritannien: T-5 Visum

Seit dem Vollzug des Brexits benötigen Sie als künftiger Auslandspraktikant ein Visum für Ihr Praktikum in Großbritannien und gelten damit als "temporary worker".
Wie Sie ein solches Visum beantragen können, erklären wir in den folgenden Abschnitten: 

  1. Sobald Sie Ihre Praktikumsstelle verbindlich haben, wenden Sie sich bitte vor Einleitung weiterer Schritte an Frau Bieder im  International Office und vereinbaren einen Beratungstermin (derzeit via Zoom, aber auch in Präsenz möglich). Hier können Sie auftretende Fragen zeitnah klären.
     
  2. Bevor Sie Ihr Visum beantragen können, benötigen Sie ein sogenanntes Certificate of Sponsorship.
    Dieses muss durch das International Office der Westfälischen Hochschule für Sie beim British Council beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine Referenznummer, die Sie für den Visumsantrag beim Britischen Generalkonsulat benötigen.
     

Beantragung des Certificate of Sponsorship

Um das Certificate of Sponsorship beantragen zu können, sind folgende Unterlagen und Nachweise erforderlich:

  • das vollständig ausgefüllte T5-CoS-Application-Formular
     
  • einen Confirmation Letter der Westfälischen Hochschule mit Start- und Enddatum des Praktikums und der Höhe der Erasmus+-Förderung. Das Schreiben muss mit dem Briefkopf der Westfälischen Hochschule versehen und unterschrieben, datiert und gestempelt werden.
     
  • einen Acceptance Letter der Praktikumseinrichtung, der das Start- und Enddatum und „roles and duties to be carried out by the participant“ enthält. Auch dieses Schreiben muss auf „company letter headed paper“ ausgestellt und anschließend unterschrieben, datiert und gestempelt werden.
     
  • ein vollständig ausgefülltes Erasmus+ Learning Agreement for Traineeship, das von dem/der Geförderten, dem/der Auslandsbeauftragten der Westfälischen Hochschule und der zuständigen Person der Praktikumseinrichtung unterschrieben werden muss.
     
  • das Transcript of Records (Notenspiegel) der oder des Geförderten in englischer Sprache.
     
  • eine vollständige Kopie des Reisepasses der/des Geförderten „including all ID details e.g. biometric page and leave stamps.“ Alle Seiten müssen leserlich sein. Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das Ende des Praktikums hinaus gültig sein.
     
  • Falls erforderlich, einen Criminal Record Check in englischer Sprache. Ob dies für den oder die Geförderten erforderlich ist, kann beim Goverment of UK nachgelesen werden. Für deutsche StaatsbürgerInnen ist vermutlich ein polizeiliches Führungszeugnis ausreichend – final bestätigen konnten dies weder der DAAD noch die DAAD Außenstelle London. 
     
  • Eine Kopie des unterschriebenen und datierten Praktikantenvertrages muss nur eingereicht werden, wenn der/die Geförderte von der Praktikumseinrichtung ein Gehalt erhält.
     

Wichtig: 

  • Alle Dokumente müssen in englischer Sprache eingereicht werden.
     
  • Bitte reichen Sie alle Unterlagen als PDF-Dateien beim International Office in einer einzigen Mail ein. Bitte nicht einzeln die Nachweise mailen, sondern erst sammeln und dann eine einzige Mail mit allen Anhängen schicken. 
     
  • Bitte fangen Sie frühzeitig an. Es kann bis zu drei bis vier Wochen dauern, bis der British Council das Certificate of Sponsorship übermittelt – und das auch nur, wenn alle Unterlagen komplett und korrekt eingereicht wurden. Bitte achten Sie selber darauf.
     

Nachdem Sie das Certificate of Sponsorship erhalten haben, bewerben Sie sich unter Angabe dieser Referenznummer bitte auf folgender Seite online für das T5-Visum (Temporary Worker).  
Es kann bis zu acht Wochen dauern, bis Sie das Visum erhalten – daher, siehe oben: Fangen Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen an.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Bieder im International Office.

Redaktionell verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV:
Nora Bochnig